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Sauberkeit im Sanierungsgebiet "Barmbek-Nord S1, Fuhlsbüttler Straße" Anfrage nach § 27 I BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Fuhlsbüttler Straße ist seit Erlass der entsprechenden Verordnung im Jahr 2005 Hauptbestandteil des Sanierungsgebiets "Barmbek-Nord S1, Fuhlsbüttler Straße". Neben vielen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und Verweilqualität im Sanierungsgebiet, wie beispielsweise der Sanierung und Erweiterung des Kulturzentrums "Zinnschmelze", war ein weiteres Primärziel des Sanierungsgebietes die "Funktionsvielfalt im Stadtteilzentrum zu sichern und auszubauen." Die entsprechenden Maßnahmen wurden 2018 als abgeschlossen angesehen. "Durch eine Änderung des Straßenquerschnittes und die Wegnahme von Parkplätzen konnte mehr Raum für Fußgänger, Radfahrer und zum Verweilen geschaffen werden. Der öffentliche Raum wurde einheitlich gestaltet, Sitzmöglichkeiten unter straßenbegleitenden Bäumen und Bepflanzung der Baumscheiben verbessern die Aufenthaltsqualität spürbar."

Für große Teile des Sanierungsgebietes ist der Analyse zuzustimmen. Allerdings bleibt trotz mehrfacher Hinweise und Initiativen (seit 2011 finden sich über 20 Anträge und Befassungen mit der Thematik in der bezirklichen Datenbank) der zuständigen Mitglieder des Regionalausschusses noch immer ein offener Themenpunkt zurück: Die Verschmutzung durch Taubenkot unter den Brücken der Deutschen Bahn Netz AG (DB Netz AG). Viele Bürgerinnen und Bürger sind empört darüber und auch das Wochenblatt hat schon mehrfach darüber berichtet.

Die DB Netz AG hat nach zahlreichen Anfragen dort mehrere Möglichkeiten geprüft, es zeichnet sich jedoch keine Lösung ab. Auf die im Ausschuss beschlossenen Anfragen wurde mit dem Hinweis auf wöchentliche Reinigung reagiert. Diese beseitigt natürlich nicht die Probleme der Verschmutzung und die Gefahren für die Gesundheit der Passant*innen.

Inzwischen hat das Bezirksamt neue, sicherer Fahrradbügel unter der Brücke installieren lassen. Fraglich ist aufgrund der massiven Belastung durch Taubenkot allerdings die Nutzbarkeit eines Großteils der Abstellbügel.

In einer letzten Antwort auf die Anfrage einer Bezirksfraktion hieß es aus der Umweltbehörde, dass die zuständige DB Netz AG für das Jahr 2020 umfangreiche Bauwerksuntersuchungen mit einer Grundreinigung der Brücken sowie anschließender Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zur Taubenabwehr plane. Wann mit diesen angekündigten Maßnahmen zu rechnen ist, wurde dem Regionalausschuss bis dato noch nicht mitgeteilt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Behörden:

  1. Wer ist für die Reinigung des vom regelmäßig vom Taubenkot verunreinigten Fußweg an der Fuhlsbüttler Straße unter den S- und Fernbahnbrücken zuständig?

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die o.g. Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die Reinigung der Wegeflächen unterhalb der Brücken liegt in der Zuständigkeit der SRH.

  1. Ist die Auskunft der DB Netz AG richtig, dass der Straßenabschnitt wöchentlich gereinigt wird?

Zu 2.:

Zusätzlich zur Reinigung der o.g. Wegeflächen von Laub und losem Unrat führt die SRH zweimal wöchentlich eine Taubenkotbeseitigung (Nassreinigung) durch.

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Reinigungskosten (Sach- und Personalkosten) für die benannten Bereich in einem Kalenderjahr?

Zu 3.:

Die Kosten der Nassreinigung für den o.g. Wegeabschnitt liegen bei über 20.000 Euro / Jahr. Die übrigen Reinigungskosten für diesen Abschnitt werden nicht gesondert erfasst.

  1. Wer trägt die Kosten für den immensen Reinigungsaufwand?

Zu 4.:

Die Kosten werden durch die Freie und Hansestadt Hamburg getragen.

  1. Für den Fall, dass die Kosten durch die FHH oder einer ihrer Betriebe getragen werden: Welche Möglichkeit gibt es, dafür den Kostenverursacher, die DB Netz AG, die offenbar an dem Problem nicht lösungsorientiert arbeitet, die Aufwendungen in Rechnung zu stellen?
  1. Hat es in der zuständigen Behörde Überlegungen gegeben, die DB Netz AG als Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen?
  1. Wenn ja, werden die Kosten für die Reinigung des fraglichen Bereichs von der DB

Netz AG erstattet?

b. Wenn nein, warum nicht?

Zu 5. und 6.:

Nach Kenntnis der BVM hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) in vergleichbaren Fällen in Hamburg und in anderen Städten die Verantwortlichkeit für die Verunreinigung der öffentlichen Wege unterhalb von Eisenbahnüberführungen durch Taubenkot mit Verweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und des Bundesverwaltungsgerichts zurückgewiesen.

  1. Was will die zuständige Behörde tun, nachdem alle Bemühungen auf politischer Ebene gescheitert sind, die DB Netz AG dazu zu bewegen, endlich zeitnah wirksame Maßnahmen gegen die Verschmutzung und zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu ergreifen?

Zu 7.:

2019 wurden zwischen den beteiligten Stellen konkrete Maßnahmen zur Taubenvergrämung und deren Finanzierung besprochen. Die Durchführung war für 2020 avisiert worden, da nach Kenntnis der Beteiligten seitens der DB AG eine Bauwerksuntersuchung des Bahnhofs Barmbek einschließlich der Brücken geplant war und entsprechende Vergrämungsmaßnahmen erst danach sinnvoll installiert werden können.

Aktueller Sachstand ist, dass die Haltestellenumfeld-Koordinatoren des Hamburger Verkehrsverbundes in Abstimmung mit der BUKEA dabei sind, mit den Verantwortlichen der DB AG die nächsten Schritte zu vereinbaren.

8. Wann ist mit den "umfangreichen Bauwerksuntersuchungen mit einer Grundreinigung der Brücken sowie anschließender Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zur Taubenabwehr" zu rechnen?

a. Finden diese Maßnahmen im Jahr 2020 statt?

b. Wenn nein, wann dann?

Die BVM beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der DB AG wie folgt:

Zu 7 und 8.:

Wie auch bereits unter Punkt 7 in der SPD-Anfrage geschrieben (Aktueller Sachstand ist, dass die

Haltestellenumfeld-Koordinatoren des Hamburger Verkehrsverbundes in Abstimmung mit der BUKEA dabei sind, mit den Verantwortlichen der DB AG die nächsten Schritte zu vereinbaren.) steht die DB Netz AG in Kontakt/ in regelmäßigen Austausch mit dem HVV.

Für Barmbek wird in 2020 mit den Arbeiten begonnen. Derzeit ist die Planung bei einem Ing.-Büro angefragt.

Die Bauwerksuntersuchungen werden mit der Maßnahme Taubenvergrämung zeitlich kombiniert. Die Grundreinigung findet vor Begutachtung statt, die Begutachtung vor der Vergrämungsmaßnahme. Die Grundreinigung muss ebenso für die Installation erfolgt sein. Diese Maßnahmen finden nach jetzigem Planungsstand in 2020 statt.

9. Ist es geplant die Maßnahmen im zuständigen Regionalausschuss vorzustellen?

Zu 9.:

Diesbezüglich ist der DB nichts bekannt

Rüdiger Wendt

Caroline Meyer zu Natrup

Alexander Kleinow

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Straße Zinnschmelze

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