Referent:innenanforderung bezüglich der Neuerungen des SGB VIII Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Letzte Beratung: 02.11.2021 Hauptausschuss Ö 7.4
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 folgendes beschlossen:
Es möge ein/e Referent:in der Sozialbehörde zu einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses kommen und die Neuerungen im SGB VIII und sich daraus ergebenden Konsequenzen erläutern.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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