Radweg Südseite Krohnstieg in Richtung Niendorf/ Zufahrt zum Krohnstiegtunnel hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.05.2022
Abbau eines Verkehrszeichens
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Abbau eines Verkehrszeichens an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz