21-3503

Radweg Südseite Krohnstieg in Richtung Niendorf/ Zufahrt zum Krohnstiegtunnel hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.05.2022

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2022
Sachverhalt

 

Abbau eines Verkehrszeichens

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Abbau eines Verkehrszeichens an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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