22-0680.1.1

Radroute Plus Bad Bramstedt - Hamburg sachgerecht planen Hier: Antwort auf BV-Beschluss (Drs. 21-0680.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 19.02.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 5.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) am 29.01.2025 wurde ein Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Volt-Fraktion beschlossen, mit dem auf die laufende Planung des Bezirksamtes zur Radroute Plus Hamburg-Bad Bramstedt Bezug genommen wird und Anpassungen gefordert werden. Fener wurde besprochen, sich in der nächsten Sitzung des KUM am 19.02.2025 schwerpunktmäßig hierzu weiter zu beraten. Das Bezirksamt bereitet zu den im Petitum genannten Punkten die jeweilige Sachlage auf, möchte aber bereits im Vorfeld zu einigen Punkten Stellung nehmen und bittet die Ausschussmitglieder um entsprechende Vorbereitung, um eine fundierte Diskussion zu diesem aus Sicht des Bezirksamtes sehr bedeutenden Projekt führen zu können.

- Es wird im Sachverhalt des Antrags ausgeführt, dass nach den aktuellen Planungen für die Fibigerstraße und den Neubergerweg im Abschnitt N24 hohe Gefahrenpotentiale“ insbesondere für den Rad- und Fußverkehr bestehen würden. Hierzu bittet das Bezirksamt um nähere Erläuterung, da die Unfallstatistik seit 2015 fachplanerisch keine derartigen Rückschlüsse erlaubt. Im Weiteren verweisen wir auf die aktuelle Planung, die im November 2024 an die Träger öffentlicher Belange verschickt und dem KUM mit der Drs. 22-0425 zur Kenntnis gegeben und am 20.11.2024 im KUM vorgestellt wurde. Für die Fibigerstraße ist darin die Einrichtung einer Fahrradstraße vorgesehen. Für den nördlichen Teil beinhaltet dies eine bauliche Umgestaltung, die im Querschnitt mit dem als Veloroutenmaßnahme bereits im Jahr 2021 umgesetzten südlichen Teil vergleichbar ist. Im Neubergerweg sieht die Planung keine grundsätzliche Änderung des bestehenden Querschnitts vor, sondern beschränkt sich auf die Verbreiterung der baulichen Rad- und Gehwege bei Verringerung der Fahrbahnbreite. In beiden Straßenzügen weist die Unfallstatistik seit 2015 kaum Unfälle mit Beteiligung von Zufußgehenden oder Radfahrenden aus. Der im Einmündungsbereich der Fibigerstraße in den Neubergerweg geplante Kreisverkehr führt nach allgemeinem Planungsverständnis insbesondere zu einer Verbesserung der sicheren Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr.

- Als Alternative zur genannten Führung über Fibigerstraße und Neubergerweg wird eine rdlichere Aufleitung der Radroute Plus auf die sog. Gütergleistrasse parallel zur U1 bereits im Bereich der U-Bahnstation Ochsenzoll/Langenhorner Chaussee genannt. Die Route würde dann entlang der U1 die Straßen Foßberger Moor, Kiwittsmoor und Hohe Liedt überqueren und südlich davon an die geplante Trasse anschließen.
Die Betrachtung und Abwägung verschiedener Varianten zur Routenführung der Radroute Plus in diesem Bereich wurde bereits in der 2021 fertiggestellten Machbarkeitsstudie durchgeführt. Diese wurde dem Ausschuss am 21.4.2021 vorgestellt (http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp? VOLFDNR=1010600). Für eine Aufleitung im Bereich Langenhorner Chaussee konnten darin keine Flächenpotentiale ausgemacht werden. Zudem wurde die weitere Führung über ein Privatgrundstück als problematisch angesehen, weshalb als Vorzugsvariante eine Führung durch den parallel verlaufenden Stockflethweg und die erst weiter südlich zu vollziehende Aufleitung im Foßberger Moor identifiziert wurde.

Zu Beginn des durch das Bezirksamt Hamburg-Nord durchgeführten Planungsprozesses Anfang 2023 wurde das beauftragte Ingenieurbüro gebeten, auf Basis der Machbarkeitsstudie eine Variantenprüfung für die finale Trassenfestlegung durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Studie wurden am 29.03.2023 im KUM vorgestellt (http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/to020.asp? TOLFDNR=1030691). Die Trassenstudie kann hier eingesehen werden: https://www.hamburg.de/resource/blob/72594/6019b1ba7217ceb76b86ed87a9829450/download-trassenstudie-finale-pruefung-data.pdf. Hierin wurde die alternative Führung über die Fibigerstraße und südlichere Aufleitung auf die Gütergleistrasse als Vorzugsvariante identifiziert. Maßgebliche Gründe für die Entscheidung gegen die nördlichere Aufleitung waren die fehlende Zugriffsmöglichkeit auf Privat- und Biotopflächen nördlich Foßberger Moor, die Vermeidung von Aufwand und Kosten sowie das Unterlassen des Eingriffs in den Baumbestand und Naturhaushalt entlang der Gütergleistrasse im Vergleich der beiden Varianten.

- Petitumspunkt 3: Anknüpfend an den vorherigen Punkt bittet das Bezirksamt Hamburg-Nord um eine Erläuterung zu den hier genannten Bauwerken, die nur einen Teil der Kosten der Alternativführung ausmachen würden. Eine Holzbrücke ist dem Bezirksamt in diesem Bereich zudem nicht bekannt. Die gewünschte Kostenaufstellung kann nicht kurzfristig erfolgen, da hier eine fachliche Einschätzung von Seiten des konstruktiven Ingenieurbaus erforderlich wäre. Voraussetzung hierfür wäre auch eine neue Ausschreibung und Vergabe. Dieses Vorgehen wird mit Blick auf die dafür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel kritisch gesehen.

- Petitumspunkt 2: Um den gewünschten Workshop zur Fibigerstraße durchführen zu können, ist eine Erläuterung zur Zielstellung auch mit Blick auf die einzubindenden Akteure erforderlich. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich daraus kurzfristig nutzbare Erkenntnisse ableiten lassen, ohne dass damit eine weitere Verzögerung des Planungsprozesses einhergeht. Entsprechend dem hamburgweit einheitlichen Vorgehen zu Planungsprozessen im Tiefbau sind alle genannten Akteure bereits eingebunden worden, entweder direkt als Träger öffentlicher Belange (TÖB) oder wie im Falle der Schulen indirekt, etwa über die Bezirkspolitik. Von den TÖB sind keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung in der Fibigerstraße geäert worden, wie dies aus dem Abwägungsvermerk zur ersten Verschickung deutlich wird.

- Petitumspunkt 4: Die gewünschten Verkehrszählungen liegen bereits vor. Sie sind auf Seite 14 im Erläuterungsbericht zur zweiten Verschickung aufgeführt (siehe http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014545). Aus Sicht des Bezirksamtes sind zur Einschätzung der aktuellen Situation keine weiteren Zählungen erforderlich.

- Petitumspunkt 5: Dieser Punkt wird in der Überarbeitung der Planungen zum Abschnitt N25 bereits weiter verfolgt.

- Petitumspunkt 6: Die Anregungen werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt und geeignete Instrumente hierzu geprüft. Eine Verhinderung des Abbiegens in den Schmuggelstieg wird in letzter Konsequenz jedoch nicht möglich sein.

- Petitumspunkt 7: Wie in der Sitzung des KUM am 18.12.2024 von Seiten der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) dargelegt, ist eine Finanzierung der Radroute Plus über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr vorgesehen. Die finale Entscheidung über die Mittel trifft die Hamburgische Bürgerschaft auf Basis einer Haushaltsunterlage, die das Ergebnis des derzeitigen Planungsprozesses darstellt. Die Höhe der einzusetzenden Mittel kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Erst wenn insbesondere für den Abschnitt N25 noch einige grundsätzliche Fragen geklärt werden konnten, kann eine belastbare Kostenberechnung erfolgen. Auch nach der erneuten Darstellung der Sachlage durch die BVM in der Sitzung des KUM vom 29.01.2025 ist das Infragestellen der Finanzierung des Projektes unbegründet und gegenstandslos.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

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Fibigerstraße Foßberger Moor

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