Pergolenviertel: Keine Zufahrt mit dem Fahrrad Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Mit Drs. 22-1761 [1] hat die Polizei im Dezember 2025 informiert, dass entlang der Hebebrandstraße in Fahrtrichtung Westen ab Höhe Einmündung Tessenowweg eine Radwegbenutzungspflicht besteht. In Folge dessen wurde auch das passende Schild VZ 237 errichtet („blauer Lolli“). Dadurch ist es nun nicht mehr legal möglich, den Linksabbiegestreifen in Richtung Winterlindenweg zu nutzen. Die direkte Einfahrt aus Richtung Westen kommend ins Pergolenviertel ist damit versperrt.
Auf eine entsprechende Nachfrage im Rahmen der April-Sitzung 2026 des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude antwortete die Polizei per Protokollnotiz, dass die Radwegbenutzungspflicht schon vorher bestanden habe und man nur die Anordnung des Schildes versäumthabe. [2]
Die Radwegbenutzungspflicht hat also offenbar bereits bei der Planung des Pergolenviertels bestanden. Weiter heißt es von Seiten der Polizei im Protokoll „D.h. hier besteht eine planerische Notwendigkeit, die Radverkehrsführung im Sinne einer Anbindung des Pergolenviertels herzustellen.“
[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016112
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