22-2361

Pergolenviertel: Keine Zufahrt mit dem Fahrrad Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Mit Drs. 22-1761 [1] hat die Polizei im Dezember 2025 informiert, dass entlang der Hebebrandstraße in Fahrtrichtung Westen ab Höhe Einmündung Tessenowweg eine Radwegbenutzungspflicht besteht. In Folge dessen wurde auch das passende Schild VZ 237 errichtet („blauer Lolli“). Dadurch ist es nun nicht mehr legal möglich, den Linksabbiegestreifen in Richtung Winterlindenweg zu nutzen. Die direkte Einfahrt aus Richtung Westen kommend ins Pergolenviertel ist damit versperrt.

Auf eine entsprechende Nachfrage im Rahmen der April-Sitzung 2026 des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude antwortete die Polizei per Protokollnotiz, dass die Radwegbenutzungspflicht schon vorher bestanden habe und man nur die Anordnung des Schildes versäumthabe. [2]

Die Radwegbenutzungspflicht hat also offenbar bereits bei der Planung des Pergolenviertels bestanden. Weiter heißt es von Seiten der Polizei im Protokoll „D.h. hier besteht eine planerische Notwendigkeit, die Radverkehrsführung im Sinne einer Anbindung des Pergolenviertels herzustellen.“

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016112

[2] TOP Ö9: https://bv-hh.de/hamburg-nord/meetings/20-04-2026-sitzung-des-regionalausschusses-eppendorf-winterhude-7030/protokoll

Wir fragen:

  1. Welche Zufahrtsmöglichkeiten zum Pergolenviertel sind heute für Radfahrende von der Hebebrandstraße (Fahrtrichtung Westen) aus möglich?
  1. Welche Zufahrtsmöglichkeiten wurden im Rahmen der äeren Erschließung des Pergolenviertels planerisch vorgesehen?
  1. Wurden diese bis heute alle umgesetzt?
  1. Trifft das Mobilitätskonzept für das Pergolenviertel Aussagen zum Maß an Rad-Erreichbarkeit, die für das Pergolenviertel angestrebt wird?
  1. Sieht das Bezirksamt die Verkehrserschließung des Pergolenviertels (Nord) bereits als abgeschlossen an?
  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt in den letzten Jahren und insbesondere seit der Errichtung des VZ237 unternommen, um einer Fahrrad-Erreichbarkeit des Viertels aus Richtung Hebebrandstraße (Fahrtrichtung Westen) näher zu kommen?
  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der LSBG oder ein von der BVM beauftragtes Ingenieurbüro an einer Überplanung der Hebebrandstraße im genannten Abschnitt arbeitet?
  1. Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, auf Höhe der FLSA am Tessenowweg vom Fahrrad abzusteigen, über die FLSA die Hebebrandstraße zu queren und dann auf der südlichen Straßenseite das Fahrrad über insgesamt 165m zu schieben als eine angemessene Erschließung des Quartiers für den „Rad“-Verkehr an?
Lokalisation Beta
Hebebrandstraße Tessenowweg

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