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Parken in der Greflinger Straße Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Beschlussempfehlung Ausschuss

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17.08.2021
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich auf Grundlage eines Antrags der Fraktion DIE LINKE in seiner Sitzung am 16.08.2021 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung bei geändertem Petitum verabschiedet:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten bei der Behörde für Inneres und Sport darauf hinzuwirken, dass die Verkehrslage in der Greflingerstraße geprüft und eine Lösung herbeigeführt wird.

 

 

Begründung:

Die Greflingerstraße mündet auf der einen Seite in die Sierichstraße, die als zweispurige Straße sehr stark befahren wird und je Tageszeit die Fahrtrichtung wechselt. Auf der anderen Seite befindet sich die Dorotheenstraße mit beidseitigen Bushaltestellen. 

 

In letzter Zeit werden vermehrt Parkknöllchen durch das Parkraummanagement verteilt, weil oftmals Anwohner: innen entgegen der Fahrtrichtung „links“ parken. Rein rechtlich ist das Parken in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, wonach im Absatz 4 festgelegt ist, dass ausschließlich in Fahrtrichtung geparkt werden darf.

 

Die Greflingerstraße ist von beiden Seiten befahrbar und sehr schmal, was ein Wenden in der Straße nicht möglich macht. Um in Fahrtrichtung zu parken, müssen die Parker: innen von der Sierichstraße kommend, entweder einen Parkplatz auf der rechten Seite der Greflingerstraße finden, umständlich in der Dorotheenstraße wenden oder weite Wege in Kauf nehmen, um dann von der Dorotheenstraße kommend auf der rechten Seite zu parken. Gleiches gilt umgekehrt mit der Schwierigkeit, dass die Sierichstraße, je Tageszeit, die Fahrtrichtung wechselt.

In Anlehnung an mehrere Anwohneranfragen zur oben beschriebenen Parksituation in der Greflingerstraße bitten wir die Verkehrslage, gemeinsam mit der Polizei in der Greflingerstraße zu prüfen und eine Lösung herbeizuführen, um dort parkende Anwohner nicht unnötig mit Parkknöllchen zu belasten.

 

Vielleicht wäre eine Lösung, die Greflingerstraße zu einer Einbahnstraße (ab Sierichstraße zur Dorotheenstraße) zu machen. In Einbahnstraßen, die als solche gekennzeichnet sind (Zeichen 220 StVO), ist Linksparken nach § 12 Abs. 4 StVO erlaubt.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

 

Anhänge

 

Keine