Parken auf dem Seitenstreifen der Drosselstraße ermöglichen
Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 16.11.2020 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.1
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 17.08.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Begründung:
Im Mai 2020 wurde vor den Neubauten in der Drosselstraße 2 bis 2i der durch die Bauarbeiten beschädigte Gehweg wiederhergestellt. Es wurde vor dem Haus ein ausreichend breiter Fußweg, ein Fahrradhochbordweg und ein weiterer mit Gehwegplatten belegter Streifen ohne erkennbare Funktion hergestellt. Die Bordsteine wurden abgesenkt.
Zur Zeit wird der vordere Streifen von Pkw zum Parken genutzt. Es ist daher nicht ersichtlich, warum der Bereich, mit Ausnahme der noch zu bepflanzenden Flächen, nicht als Parkstreifen ausgeschildert und eindeutig hergerichtet wurde.
Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, den Streifen zum Parken frei zu geben und das ohnehin stattfindende Beparken zu legalisieren, sofern die Sicherheit insbesondere des Rad- und Fußverkehrs gewährleistet ist.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Das Bezirksamt nimmt nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat 31wie folgt
Stellung:
Das PK 31 kann vor Drosselstraße 2a-2i das Gehwegparken anordnen. Bei ordnungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge ist ein Sicherheitsstreifen zum Radweg vorhanden. Am Eckgrundstück Drosselstraße/Bramfelder Straße kann auf Grund der Höhe des Bordsteines kein Gehwegparken angeordnet werden. Hier sind noch ein Baumstandort, weitere Fahrradbügel und eine Stehle von Stöer angedacht
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
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