Ordnungsmaßnahmen transparent und nachvollziehbar dokumentieren Antrag der AfD-Fraktion
Letzte Beratung: 03.09.2026 Bezirksversammlung Ö 3.1
Mit der Änderung der Geschäftsordnung werden die Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen weiterentwickelt. Damit gewinnt zugleich die nachvollziehbare Dokumentation ihrer Anwendung an Bedeutung.
Ordnungsmaßnahmen greifen unmittelbar in den parlamentarischen Sitzungsablauf und die Ausübung des Mandats ein. Für die Mitglieder der Bezirksversammlung, die Öffentlichkeit und auch für eine spätere Überprüfung muss daher nachvollziehbar sein, aus welchem konkreten Anlass eine solche Maßnahme ausgesprochen wurde.
Eine Niederschrift, aus der lediglich hervorgeht, dass beispielsweise ein Ordnungsruf erteilt wurde, ohne dass der hierfür maßgebliche Vorgang hinreichend dokumentiert wird, ermöglicht diese Nachvollziehbarkeit nur eingeschränkt.
Eine vollständige wortgetreue Protokollierung sämtlicher Debatten ist hierfür nicht erforderlich. Der zusätzliche Dokumentationsumfang beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen tatsächlich eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird. Damit bleibt der zusätzliche Aufwand begrenzt.
Eine nachvollziehbare Dokumentation dient dabei ausdrücklich nicht einzelnen Fraktionen oder Mitgliedern, sondern gleichermaßen der Sitzungsleitung, den von einer Maßnahme betroffenen Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Sie schafft eine objektivere Tatsachengrundlage, vermeidet spätere Auseinandersetzungen über den Ablauf einer Sitzung und stärkt die Transparenz der Bezirksversammlung.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
RobertBuck, MichaelSchumann, Kilian Oltrogge
AfD-Fraktion
Keine
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