Mobilität in den Walddörfern verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1606.1)
Letzte Beratung: 03.12.2020 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.9
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss
Zu 1.:
Mit der Mobilitätswende verfolgt der Senat auch das Ziel, den Anteil des Öffentlichen Verkehrs am Verkehrsaufkommen deutlich zu erhöhen. Mit dichten und verlässlichen Takten, einem attraktiven Angebot und neuen Produkten wie z. B. Expressbussen und flexiblen Bedienformen sollen die Menschen für einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel gewonnen werden. Diese ganz erheblichen Angebotsausweitungen stellen die Verkehrsunternehmen insbesondere auch wegen der Beschaffung der zusätzlichen Fahrzeuge und der Gewinnung und Ausbildung des Personals vor große Herausforderungen. Zudem sind in vielen Fällen zunächst die Voraussetzungen in der Infrastruktur für die Abwicklung der zusätzlichen Verkehre zu schaffen. Die einzelnen Maßnahmen können deshalb nur sukzessive über einen Zeitraum von zehn Jahren realisiert werden.
Auch im Bereich der Walddörfer sind Angebotsverbesserungen vorgesehen, wobei außer einer Verdichtung des Busverkehrs auch der Einsatz von Quartiersbuslinien mit kleineren Fahrzeugen für Bereiche, in denen herkömmliche Solobusse nicht eingesetzt werden können, oder On-Demand-Angebote angedacht sind. Hierzu im Einzelnen:
Zu 2.:
Eine bessere Erschließung im westlichen (Kakenhahner Weg) und südlichen (Specksaalredder) Duvenstedt wie auch in Teilen von Lemsahl-Mellingstedt ist ebenfalls im Rahmen des Hamburg-Taktes vorgesehen. Grundsätzlich kommen hierfür sowohl Quartiersbuslinien mit kleineren Fahrzeugen wie auch On-Demand-Angebote (z.B. IOKI) in Frage. Beides befindet sich aktuell in der Erprobung. Sobald hinreichend Erfahrungen mit beiden Verkehrsmitteln gewonnen wurden und eine grundsätzliche Entscheidung über die Fortführung und Erweiterung solcher Angebote getroffen wurde, soll auch hier ein Angebot geprüft werden.
Der Einsatz kleinerer Fahrzeuge auf der Stadtbus-Linie 276 ist nicht sinnvoll, da die Nachfrage tagsüber und insbesondere zu den Schulzeiten so hoch ist, dass zum Erhalt und zur Verbesserung der Sitzplatzverfügbarkeit große Fahrzeuge und perspektivisch sogar vermehrt Gelenkbusse eingesetzt werden müssen.
Zu 5. und 6.:
Die Hochbahn arbeitet zurzeit an der Weiterentwicklung des Konzeptes für die Switch-Punkte im HVV. Darin werden auch Fragestellungen zur Ausweitung der hvv switch Punkte auf Stadtgebiete geprüft, in denen heute noch keine Carsharing- und weitere shared mobility-Angebote verfügbar sind. Das Konzept wird hierzu eine Empfehlung enthalten. Einzelne Standorte können gegebenenfalls nach Vorliegen des Konzeptes geprüft werden.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
Zu 3. und 4.
Das Bezirksamt nimmt die Maßnahme / Thematik in den Maßnahmenspeicher für das Arbeitsprogramm 2022/23 auf.
Zu 7.
Siehe Stellungnahme der BVM zu 5. und 6.
zu 8:
Die Behörden und Bezirksämter Hamburgs richten sich bei der Publikation der Inhalte auf ihren Internetseiten nach dem Redaktionsstatut für das Internetportal www.hamburg.de. Danach konzentriert sich die FHH in ihrer Berichterstattung auf Themen aus Politik, Verwaltung und Justiz. Inhalte sind Nachrichten, Themen und Ereignisse, die die Landespolitik, die Justiz sowie Dienstleistungen und Angebote der FHH betreffen. Die Inhalte des Verwaltungsportals unter www.hamburg.de folgen grundsätzlich den Prinzipien der Vollständigkeit und der Diskriminierungsfreiheit.
Das Bezirksamt informiert dementsprechend über seinen Aufbau und die verschiedenen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Informationen über bzw. Werbung für Dritte wird grundsätzlich nicht veröffentlicht. Dies gilt sowohl für kulturelle und soziale als auch für wirtschaftliche Themen. Das Bezirksamt könnte bei solchen Informationen über Dritte keine Aktualität und auch keine Vollständigkeit gewährleisten. Nach dem Redaktionsstatut sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke in redaktionellen Fragen jedoch für die Korrektheit, die Qualitätssicherung sowie die Aktualität der von ihnen betreuten Inhalte verantwortlich. Auch im Falle der Information über Carsharing-Angebote könnte das Bezirksamt eine Aktualität nicht garantieren, was in der Folge zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte.
Darüber hinaus ist die Rahmenvereinbarung für Werbung der Betreibergesellschaft hamburg.de GmbH & Co. KG auf freigegebenen Portalbereichen und Seiten der Freien und Hansestadt Hamburg im Hamburger Stadtportal (Werbekodex) zu beachten. Danach ist auf Werbemaßnahmen, die nach Art und Umfang den Eindruck erwecken, eine Behörde oder ein Amt empfehle amtlich bestimmte Produkte oder identifiziere sich mit ihnen, zu verzichten.
Aus den genannten Gründen wird das Bezirksamt auf seiner Internetseite keine Veröffentlichung zu Car-Sharing-Angebote vornehmen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.