Mehr Klarheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende am Winterhuder Marktplatz Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 19.01.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.1
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 17.11.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Bereich der Bushaltestelle am südlichen Rand des Winterhuder Markplatzes (Nordseite der Straße Winterhuder Marktplatz) die Kennzeichnung des Radweges ergänzt wird. Geprüft werden sollen dabei insbesondere
• Eine eindeutige Kennzeichnung des Radweges beispielsweise durch ein Piktogramm (Zeichen 237) am Beginn des Radweges (vor der Eisdiele), siehe Bild 1.
• Eine eindeutige Kennzeichnung des Radweges beispielsweise durch ein Piktogramm (Zeichen 237) am Ende des Radweges (vor der Kreuzung Alsterdorfer Straße), siehe Bild 2.
• Die Aufstellung des Verkehrszeichens 241-31 an dem in Fahrtrichtung der Radfahrenden ersten Wartehäuschen der Bushaltestelle, siehe Bild 1
Begründung:
Der Winterhuder Marktplatz liegt im nördlichen Winterhude. „Winterhuder Marktplatz“ bezeichnet sowohl den Marktplatz selbst als auch einen Straßenabschnitt der B5, von dem die Hudtwalckerstraße Richtung Eppendorf abgeht sowie die Alsterdorfer Straße, die Ohlsdorfer Straße und die Barmbeker Straße. Die Straße Winterhuder Marktplatz begrenzt den eigentlichen Markplatz im Süden.
Am Winterhuder Marktplatz und entlang der Alsterdorfer Straße und der Hudtwalckerstraße liegen zahlreiche Geschäfte, einige Banken, Cafés und Restaurants. An drei Tagen ist Markt. Die Alsterdorfer Straße ist außerdem Schulweg für zwei Grundschulen. Entsprechend ist der Bereich stark frequentiert.
An der Südseite des Marktplatzes ist eine stark frequentierte Bushaltestelle. Hier halten die Buslinien 19, 20, 25 und X22. Im Bereich der Bushaltestelle ist entsprechend viel Fußverkehr. Leider gibt es dort nur einen zu schmalen, gepflasterten Fußweg, der auch noch von zwei Bushäuschen eingeengt wird.
Neben dem Fußweg verläuft ein benutzungspflichtiger schmaler Radweg. Dieser ist lediglich durch ein für zu Fuß Gehende kaum wahrnehmbares blaues Schild an dessen östlichem Ende gekennzeichnet. Daher ist für zu Fuß gehende Personen oft nicht klar, dass es sich bei dem Weg hinter den Wartehäuschen um einen Radweg handelt, zumal viele auch direkt von der Marktfläche auf den Radweg treten, um zur Bushaltestelle zu gelangen.
Entsprechend wird der Radweg oft von zu Fuß Gehenden genutzt, insbesondere mit Rollatoren und Kinderwagen, auch weil die Oberfläche durch die Pflasterung im Vergleich zum Fußweg glatter ist. Die Verkehrsführung zwingt zudem zu Fuß gehenden Personen im Straßenverlauf zu mehrfachen Querungen des Radweges. Die beengten Platzverhältnisse, die mehr als unglückliche Verkehrsführung und die für zu Fuß Gehende kaum erkennbare Kennzeichnung des Radweges sorgen für ein entsprechend hohes Konfliktpotenzial in diesem Bereich.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das PK 33 wurde um Prüfung ersucht, ob durch das Aufstellen/Anbringen zusätzlicher Verkehrszeichen mehr Klarheit für die beiden o.a. Gruppen von Verkehrsteilnehmenden hergestellt werden kann.
Vorbemerkungen:
Bei dem in Rede stehenden Bereich handelt es sich um den nördlichen Abschnitt der Straße Winterhuder Marktplatz; hier der Geh- bzw. Radwegbereich zwischen dem Straßenverlauf und dem eigentlichen Marktplatz.
Der Gehweg (Breite ca. 3m) ist aus einer unebenen Version von Kleinpflaster (Naturstein) gelegt. Zudem befinden sich auf dem Gehweg zwei Wartehäuschen der Hochbahn, drei Hinweisschilder auf die Bushaltestelle sowie die Abfahrtzeiten, ein Fahrkartenautomat, ein Stromverteilerkasten sowie häufige wartende Fahrgäste.
Der anschließende Radweg (Breite ca. 1,5m) besteht aus handelsüblichen Betonpflastersteinen, deren ursprünglich rote Einfärbung witterungsbedingt ergraut ist.
Dem schließt sich die Natursteinpflasterung des Winterhuder Marktplatzes in nördliche Richtung wieder an.
Zwischen den Radfahrenden und Passanten kommt es gelegentlich zu Konflikten, die sich aber bisher maximal verbaler Natur zeigten. Eine polizeilich feststellbare Unfalllage liegt nicht vor.
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist die Kennzeichnung des Radwegs durch das VZ 237 nach dem Einmündungsbereich der Ohlsdorfer Straße (Bestand) sowie der grundsätzlich andersartigen Pflasterung hinreichend gegeben (zur verblichenen Farbe s.o.). Zusätzliche Piktogramme sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 9 (1) StVO). Ein solches Erfordernis wird hier nicht gesehen; es besteht kein Zweifel daran, dass Radfahrenden den Radweg als solchen erkennen.
Vielmehr kreuzen, queren und nutzen Passanten den Radweg. Hierbei handelt es sich sehr häufig um Fahrgäste der dort haltenden Buslinien oder Personen, die aus unterschiedlichen Gründen den unebenen Untergrund sowie die physischen Unterbrechungen durch die Bushaltestelle bzw. das entsprechende Personenaufkommen meiden wollen/müssen.
Bezüglich der Nutzenden der Busse bzw. der Haltestelleneinrichtung kann gesagt werden, dass zusätzliche VZ 237 in westliche Gehrichtung nicht wahrgenommen werden würde. Für die Anordnung der geforderten Piktogramme fehlt die rechtliche Voraussetzung.
Die eingesetzten Bediensteten der Polizei haben hier mehrfach durch normverdeutlichende Gespräche bereits versucht, auf die Gefahrenlagen hinzuweisen. Hier wurden sowohl unachtsame Passanten als auch Radfahrende angesprochen, denn diesen obliegt in der Nähe von Bushaltestellen eine besondere Rücksichtspflicht. Die Erläuterungen zu § 20 StVO verweisen ganz eindeutig an dieser Stelle auf die Wartepflicht der Radfahrenden gegenüber aussteigenden Fahrgästen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht zusätzliche Beschilderung weder als anordnungsfähig noch als zielführend angesehen wird.
Zur Entschärfung der Konfliktlage werden aus hiesiger Sicht bauliche Maßnahmen befürwortet. Diese sollten insbesondere die Attraktivität des Gehweges bezüglich der Untergrundgestaltung und der Entfernung physischer Hindernisse enthalten. Zudem wäre eine optisch auffälligere Trennung der unterschiedlichen Flächen z.B. den baulichen Radweg wieder in deutlichem Rotpflaster darzustellen oder das Einlassen taktiler Elemente denkbar.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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