Mehr Klarheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende am Winterhuder Marktplatz - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 02.12.2025 Hauptausschuss Ö 7.11
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 17.11.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Bereich der Bushaltestelle am südlichen Rand des Winterhuder Markplatzes (Nordseite der Straße Winterhuder Marktplatz) die Kennzeichnung des Radweges ergänzt wird. Geprüft werden sollen dabei insbesondere
• Eine eindeutige Kennzeichnung des Radweges beispielsweise durch ein Piktogramm (Zeichen 237) am Beginn des Radweges (vor der Eisdiele), siehe Bild 1.
• Eine eindeutige Kennzeichnung des Radweges beispielsweise durch ein Piktogramm (Zeichen 237) am Ende des Radweges (vor der Kreuzung Alsterdorfer Straße), siehe Bild 2.
• Die Aufstellung des Verkehrszeichens 241-31 an dem in Fahrtrichtung der Radfahrenden ersten Wartehäuschen der Bushaltestelle, siehe Bild 1
Begründung:
Der Winterhuder Marktplatz liegt im nördlichen Winterhude. „Winterhuder Marktplatz“ bezeichnet sowohl den Marktplatz selbst als auch einen Straßenabschnitt der B5, von dem die Hudtwalckerstraße Richtung Eppendorf abgeht sowie die Alsterdorfer Straße, die Ohlsdorfer Straße und die Barmbeker Straße. Die Straße Winterhuder Marktplatz begrenzt den eigentlichen Markplatz im Süden.
Am Winterhuder Marktplatz und entlang der Alsterdorfer Straße und der Hudtwalckerstraße liegen zahlreiche Geschäfte, einige Banken, Cafés und Restaurants. An drei Tagen ist Markt. Die Alsterdorfer Straße ist außerdem Schulweg für zwei Grundschulen. Entsprechend ist der Bereich stark frequentiert.
An der Südseite des Marktplatzes ist eine stark frequentierte Bushaltestelle. Hier halten die Buslinien 19, 20, 25 und X22. Im Bereich der Bushaltestelle ist entsprechend viel Fußverkehr. Leider gibt es dort nur einen zu schmalen, gepflasterten Fußweg, der auch noch von zwei Bushäuschen eingeengt wird.
Neben dem Fußweg verläuft ein benutzungspflichtiger schmaler Radweg. Dieser ist lediglich durch ein für zu Fuß Gehende kaum wahrnehmbares blaues Schild an dessen östlichem Ende gekennzeichnet. Daher ist für zu Fuß gehende Personen oft nicht klar, dass es sich bei dem Weg hinter den Wartehäuschen um einen Radweg handelt, zumal viele auch direkt von der Marktfläche auf den Radweg treten, um zur Bushaltestelle zu gelangen.
Entsprechend wird der Radweg oft von zu Fuß Gehenden genutzt, insbesondere mit Rollatoren und Kinderwagen, auch weil die Oberfläche durch die Pflasterung im Vergleich zum Fußweg glatter ist. Die Verkehrsführung zwingt zudem zu Fuß gehenden Personen im Straßenverlauf zu mehrfachen Querungen des Radweges. Die beengten Platzverhältnisse, die mehr als unglückliche Verkehrsführung und die für zu Fuß Gehende kaum erkennbare Kennzeichnung des Radweges sorgen für ein entsprechend hohes Konfliktpotenzial in diesem Bereich.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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