Maßnahme Schutzstreifenmarkierung Jarrestraße - Freigabe der vorbereiteten Kenntnisnahmeschlussverschickung zur Vorlage bei der BVM - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 07.04.2026 Hauptausschuss Ö 7.4
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2026 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude
Begründung:
Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) sollen mit einer Kenntnisnahmeschlussverschickung über den Abschluss der Planung zur o.g. Maßnahme informiert werden. Aufgrund der geringen Planungskomplexität wurde auf eine Erstverschickung verzichtet und die Beteiligung einzelner
TÖBs im direkten Austausch durchgeführt. Die abschließende Planung ist in den ebenfalls beiliegenden Lageplänen dargestellt.
Vor Durchführung der Kenntnisnahmeschlussverschickung ist die Planung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zur Prüfung vorzulegen.
Diese erfolgt regelhaft in enger Abstimmung mit der Senatskanzlei. Hintergrund ist die im Koalitionsvertrag der den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg tragenden Parteien vereinbarte Entwicklung eines Masterplans Parken. Bis zu dessen Fertigstellung sind alle Straßenbaumaßnahmen dahingehend zu prüfen, ob eine Umwandlung bestehenden Kfz-Parkraums als vertretbar eingestuft werden kann (sog. „Moratorium für den Abbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum“, siehe auch Drs. 22- 1153.1).
Voraussetzung für die Vorlage der Planung bei der BVM ist eine Zustimmung der bezirklichen Gremien. Das Bezirksamt legt dem Regionalausschuss daher die abschließende Planung zur Zustimmung vor.
Nach erfolgter Freigabe durch die BVM wird das Bezirksamt die Kenntnisnahmeschlussverschickung durchführen und den Regionalausschuss hierüber informieren. Sollte eine Überarbeitung der Planung erforderlich werden, wird das Bezirksamt die Planung zu gegebener Zeit erneut zur
Beratung vorlegen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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