22-0699.1

Maßgaben für die Umsetzung weiterer Planungen für den zentralen Grünzug in der Jarrestadt - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 25.02.2025 Hauptausschuss Ö 8.2

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 03.02.2025 mit der o.g. Thematik aufgrund eines gemeinsamen Antrages von SPD-, CDU-, und FDP-Fraktion befasst und mehrheitlich beschlossen:

  1. Der Ausschuss begrüßt grundsätzlich die am 9. Dezember 2024 vorgestellten Planungen für die Gestaltung des zentralen Grünzugs in der Jarrestadt mit den folgenden Maßgaben, die im Rahmen der weiteren Projektumsetzung zu beachten sind:

a) Der Ausschuss ist nach der erfolgten Prüfung der Bauunterlagen durch die Bundesbauabteilung schnellstmöglich in geeigneter Form über das Ergebnis zu informieren bevor der Ausschreibungsprozess gestartet wird.

b) Bei der Gestaltung des zentralen Grünzugs handelt es sich im Schwerpunkt um eine Maßnahme der Freiflächen- und nicht der Verkehrsflächengestaltung insbesondere soweit Fragen des ruhenden Verkehrs Bestandteil der dem Ausschuss vorgestellten Planungen sind.

c) Die derzeitigen Planungen sind aus diesem Grund (unter b)) nochmals daraufhin zu überprüfen, ob die Maßnahmen betreffend den ruhenden Verkehr in der Vorzugsvariante in einem zwingenden Zusammenhang zur Gestaltung des zentralen Grünzugs stehen (z. B. barrierefreie und sichere Übergänge von einem Teilstück zum anderen) oder nicht. Stehen die Maßnahmen betreffend den ruhenden Verkehr nicht in diesem Zusammenhang, soll auf sie bei der weiteren Projektumsetzung verzichtet werden und die Planung entsprechend geändert werden. Der Ausschuss ist so schnell wie möglich über das Ergebnis dieser nochmaligen Überprüfung und die Aktualisierungen der Pläne zu informieren.

d) r die Anwohnerinnen und Anwohner soll vor Baubeginn im Informationsbüro sowie mit Informationstafeln o. ä. über die angepasste Planung und die anstehende Baumaßnahme informiert werden. Dabei sollen die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und die Vorgehensweise bei der Erhebung transparent dargestellt werden, wie viele Parkplätze im betroffenen Gebiet vorhandenen sind und wie viele dieser Plätze tatsächlich entfallen bei der Umsetzung der letztlich bevorzugten Gestaltungsvariante.

e) Die vorgestellten Planungen sind nochmals daraufhin zu überprüfen, ob Maßnahmen der Versiegelung notwendig sind und unter welchen Voraussetzungen auf sie verzichtet werden kann. ODER: Auf eine zusätzliche Versiegelung von Freiflächen ist in den Planungen zu verzichten.

  1. Die Bezirksamtsleitung wird zudem aufgefordert, über das Projekt im Rahmen der „Nationalen Projekte des Städtebaus" hinaus mit den Akteuren vor Ort in der Jarrestadt und/oder durch Auswertung der bereits vorhandenen Prozessdokumentationen aus dem jetzigen Projekt Fragen betreffend aller Arten des Verkehrs (Fuß-, Rad- Pkw), der Verkehrssicherheit in der Jarrestadt , der Möglichkeit der Schaffung von Parkraum durch Quartiersgaragen sowie betreffend die Planungen verschiedener großer Baustellen in den kommenden Jahren und deren Verhältnis zueinander, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Gestaltung des zentralen Grünzugs stehen, in einen eigenen Prozess zu bündeln und zu prüfen, unter welchen Bedingungen, diese Fragen in einem ganzheitlichen Verkehrskonzept für die Jarrestadt bearbeitet werden können und dem Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung bis zum 31. Mai 2025 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

r-Stimmen

: SPD, CDU, FDP, AfD

Gegenstimmen

: GRÜNE, DIE LINKE, Volt

Stimmenthaltungen

: ./.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.02.2025
Ö 8.2
Lokalisation Beta

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