21-2024

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 25.01.2021 auf vorübergehende Änderung des Linienwegs der Linien 172 u. 173

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.02.2021
Sachverhalt

Aufgrund einer Sperrung in der Beethovenstraße müssen die Linien 172 und 173 in beide Fahrtrichtungen umgeleitet werden. Die HHA beantragt die vorübergehende Änderung des Linienwegs der Linien 172 und 173 von 25.01.2021 bis voraussichtlich 23.04.2021.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.

 

Auf dem Linienweg befinden sich Straßenabschnitte, die für eine regelmäßige Belastung durch Busse nicht geeignet sind. Da aktuell keine alternative Streckenführung möglich ist, wird der Nutzung vorläufig zugestimmt. Sollten Schäden auftreten, behält sich der Wegebaulastträger vor, die Zustimmung kurzfristig zurückzuziehen. Dadurch entstehende Kosten für Instandsetzungen gehen zu Lasten des Antragsstellers.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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