21-4634

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 24.07.2023 (Eingang 25.07.2023) auf Genehmigung der dauerhaften Änderung des Linienwegs/Fahrplans der Linie 261 zum 24.08.2023

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.09.2023
Sachverhalt

Die HHA beantragt die  Genehmigung der dauerhaften Änderung des Linienwegs/ fahrplans der Linie 261 zum 24.08.2023

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

 

Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.

 

Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anhörung

-          Linienplan