Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 24.07.2023 (Eingang 25.07.2023) auf Genehmigung der dauerhaften Änderung des Linienwegs/Fahrplans der Linie 261 zum 24.08.2023
Die HHA beantragt die Genehmigung der dauerhaften Änderung des Linienwegs/ fahrplans der Linie 261 zum 24.08.2023
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Als Träger der Straßenbau- bzw. Wegebaulast im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Nord gem. § 14 PBefG dazu angehört.
Seitens MR bestehen für das Gebiet des Bezirkamtes Nord keine straßenbaulichen Bedenken.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz