Leerstand in der Gustav-Leo-Straße und der Eppendorfer Landstraße Kleine Anfrage Nr. 21-0975 von Herrn Claus-Joachim Dickow und Frau Cornelia Bruns (FDP-Fraktion)
In der vergangenen Sitzung der Bezirksversammlung hat eine Bürgerin darauf hingewiesen, dass immer noch zahlreiche Wohnungen ein und desselben Vermieters in der Gustav-Leo-Straße und der Eppendorfer Landstraße leer stehen. Auch in der Jarrestadt stünden Wohnungen desselben Vermieters leer. Darauf sei bereits mehrfach hingewiesen worden. Die Bezirksamtsleitung sah sich trotz Rücksprache mit weiteren Verwaltungs-mitarbeitern in der Sitzung nicht in der Lage, eine befriedigende Antwort auf die Frage zu geben, was die Verwaltung denn nun tue und bis wann der Leerstand beendet werde. Es reichte nur zu der Aussage, dass das Wohnraumschutzgesetz ein "stumpfes Schwert" sei.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung:
Soweit der vorliegenden Anfrage die gelegentlich öffentlich vorgetragene, aber gleichwohl unzutreffende Annahme zugrunde liegen sollte, der langwierige Leerstand sei auf einen zögerlichen Verwaltungsvollzug bei der Anwendung des hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) zurück zu führen, sei an dieser Stelle auf die Ausführungen hingewiesen, die bereits in der Sitzung der Bezirksversammlung am 13.02.2020 seitens der Verwaltung vorgetragen worden sind: Sämtliche Verfahrensschritte und Maßnahmen, die nach Maßgabe des HmbWoSchG möglich sind und deshalb auch verfolgt werden, unterliegen zugleich einem verwaltungsrechtlich definierten und für ein rechtssicheres und rechtsstaatliches Verfahren folglich zu berücksichtigenden Vorgehen einschließlich der damit einhergehenden Fristen, wie sie sich u.a. aus dem hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) und dem hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVG) ergeben.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Wohnungen stehen in den genannten Häusern in der Gustav-Leo-Straße und der Eppendorfer Landstraße leer und seit wann ist der Leerstand der Verwaltung bekannt?
Dreizehn; erste Leerstände wurden im November 2017 bekannt.
2. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um den Leerstand zu beenden und wie ist jeweils der Verfahrensstand in diesen Angelegenheiten?
Nach Sachverhaltsermittlungen im Einzelfall jeden Leerstandes wurden bezogen auf die unter 1. und 3. genannten Bestände – mit Ausnahme der Heinrich-Hertz-Straße - Wohnnutzungsgebote nach § 12 HmbWoSchG unter Androhung von Zwangsgeldern erlassen; diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, weil die Eigentümerseite Rechtsmittel eingelegt hat. Darüber hinaus sind weitere Schritte in Vorbereitung bzw. im Falle der Jarrestadt wurden Bußgeldbescheide nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und § 13 HmbWoSchG erlassen, gegen die ebenfalls Rechtsmittel eingelegt wurden.
Bezogen auf die Heinrich-Hertz-Straße erfolgte eine Leerstandsgenehmigung vor dem Hintergrund von geplantem Abriss und Neubau.
3. In welchen weiteren Liegenschaften des gleichen Vermieters im Bezirk Hamburg-Nord stehen ebenfalls Wohnungen leer, um wieviele Wohnungen handelt es sich und seit wann ist dieses jeweils der Verwaltung bekannt?
Sierichstraße: 32 Leerstände oder leerstehende Wohnungen, erste Leerstände wurden im Frühjahr 2018 bekannt.
Jarrestadt (Stammannstr./ Jean-Paul-Weg/ Hanssensweg): ca. 49 Leerstände oder leerstehende Wohnungen, erste Leerstände wurden zum Jahresende 2018 bekannt.
Heinrich-Hertz-Straße: 15 Leerstände oder leerstehende Wohnungen, diese wurden im September 2018 bekannt.
4. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um den Leerstand in den unter 3) abgefragten Gebäuden zu beenden und wie ist der Verfahrensstand in diesen Angelegenheiten (bitte für jedes Grundstück einzeln beantworten)?
Siehe Antwort zur Frage 2.
5. Wie begründet die Verwaltung ihre Auffassung, dass das Wohnraumschutzgesetz
ein "stumpfes Schwert" sei und welcher Änderungen rechtlicher oder
tatsächlicher Art bedürfte es, diesen Zustand zu beenden?
Siehe Vorbemerkung.
06.03.2020
Michael Werner-Boelz
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.