"Langer Jammer" Hebebrandstraße - Wie ist der aktuelle Stand? Kleine Anfrage Nr. 151/2017 von Herrn Markus Pöstinger und Frau Dorle Olszewski, Gruppe Piraten
Die in der Denkmalliste Hamburgs eingetragenen Landarbeiterhäuschen in der Hebebrandstraße 8-8i - im Volksmund auch "Langer Jammer" genannt - stehen seit geraumer Zeit leer. Wie das Bezirksamt auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Piraten (Drucksache 20-4262) im April erläutert hatte, war sowohl die gesundheitswirtschaftliche Nutzung des Geländes als auch eine Zwischennutzung für Geflüchtete verworfen worden.
Das Bezirksamt hatte weiterhin geantwortet, dass untersucht werde, ob das Gelände der denkmalgeschützten Landarbeiterhäuschen zur Unterbringung eines wichtigen Wirtschaftsförderungsfalls im Rahmen einer Direktvergabe zur Verfügung gestellt werden kann, was den Abriss der Häuschen bedeuten würde. Der Senat werde in diesem Fall über den Abriss oder den Erhalt der Häuschen entscheiden; bei einem Erhalt würde eine Konzeptausschreibung stattfinden.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29. Juni diesen Jahres hatte sich in der Bürgerfragestunde ein Bürger schließlich auf positive Weise bezüglich einer Konzeptausschreibung geäußert. Die dort vom Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung bekannt gegebene erweiterte Prüffrist, das 3. Quartal des Jahres, ist abgelaufen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
Stand des laufenden Prüfverfahrens? Wenn ja, wann und was war das Resultat? Wenn nein, warum nicht?
Ja, mehrmals. Zuletzt erfolgte dies in einem Gespräch beim Bezirksamtsleiter unter Beteiligung der BWVI am 13.10.2017. Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat in Ihrer letzten Sitzung eine Fristverlängerung bis zum Ende des Jahres beschlossen.
Abriss oder Erhalt der denkmalgeschützten Landarbeiterhäuschen vor? Wenn ja, was ist der aktuelle Stand?
Nein.
Landarbeiterhäuschen nach Auffassung der zuständigen Stellen des Bezirksamts unter historischen und kulturellen Gesichtspunkten sowie unter Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes?
Die Kulturbehörde hat den Denkmalwert des Langen Jammers in 2015 beurteilt (s. Anlage). Gesichtspunkte des städtebaulichen Denkmalschutzes spielten und spielen hierbei keine Rolle. Deshalb ist deren Erhalt im geltenden B-Plan auch nicht vorgesehen gewesen. An der bezirklichen Einschätzung hat sich seither nichts geändert.
Schritte umfasst dieser? Werden insbesondere der Stadtentwicklungsausschuss und die Öffentlichkeit bei der Erstellung einer Konzeptausschreibung beteiligt?
Die Konzeptausschreibung obliegt dem LIG. Eine Anfrage nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz wird anheimgestellt.
5. Sofern ein Ergebnis vorliegt und die Landarbeiterhäuschen für den genannten
Wirtschaftsförderungsfall abgerissen werden sollen: Wie beurteilt das Fachamt für
Stadt- und Landschaftsplanung diese Entscheidung? Was sind die negativen Folgen
für den Stadtteil und den Bezirk, auch unter Berücksichtigung der Antworten auf
Frage 3?
Siehe Antwort zu Ziffer 3.
30.10.2017
Harald Rösler
Anlage/n:
Beurteilung des Denkmalwertes durch die Kulturbehörde
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