"Langer Jammer" Hebebrandstraße - Wie ist der aktuelle Stand? Anfrage gem. § 27 BezVG von der Gruppe Piraten und der FDP-Gruppe
Die in der Denkmalliste Hamburgs eingetragenen Landarbeiterhäuschen in der Hebebrandstraße 8-8i - im Volksmund auch "Langer Jammer" genannt - stehen seit geraumer Zeit leer. Wie das Bezirksamt auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Piraten (Drucksache 20-4262) im April erläutert hatte, war sowohl die gesundheitswirtschaftliche Nutzung des Geländes als auch eine Zwischennutzung für Geflüchtete verworfen worden.
Das Bezirksamt hatte weiterhin geantwortet, dass untersucht werde, ob das Gelände der denkmalgeschützten Landarbeiterhäuschen zur Unterbringung eines wichtigen Wirtschaftsförderungsfalls im Rahmen einer Direktvergabe zur Verfügung gestellt werden kann, was den Abriss der Häuschen bedeuten würde. Der Senat werde in diesem Fall über den Abriss oder den Erhalt der Häuschen entscheiden; bei einem Erhalt würde eine Konzeptausschreibung stattfinden.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29. Juni diesen Jahres hatte sich in der Bürgerfragestunde ein Bürger schließlich auf positive Weise bezüglich einer Konzeptausschreibung geäußert. Die dort vom Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung bekannt gegebene erweiterte Prüffrist, das 3. Quartal des Jahres, ist inzwischen abgelaufen. Laut der Antwort des Bezirksamts Hamburg-Nord auf eine weitere Kleine Anfrage (Drucksache 20-4911) wurde die Frist für das Prüfverfahren nun bis zum Ende des Jahres verlängert.
Der drohende Abriss und der erwünschte Erhalt beschäftigt nun vermehrt die Öffentlichkeit im Quartier. So veranstaltet die Geschichtswerkstatt Barmbek in der Bücherhalle Barmbek eine Ausstellung namens "Der 'Lange Jammer' in Barmbek - Was Häuser erzählen können".
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:
1) Welche Prüfungen umfasst das Prüfverfahren möglichst konkret?
Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:
Zu 1.:
Die beiden Häuserzeilen der Landarbeiterhäuser an der Hebebrandstraße stehen unter Denkmalschutz. Im Rahmen des Prüfverfahrens galt es, das hieraus erwachsene hohe Gut sowohl mit einer möglichen zukünftigen Nutzung der Gebäude und deren baulichem Zustand als auch mit den Erfordernissen der wirtschaftlichen Entwicklung Hamburgs abzuwägen.
Teil dieses Prüfverfahrens war die wiederholte Anpassung der Planung des Wirtschaftsförderungsfalls, so dass letztendlich nicht nur ein positives Votum des Unternehmens für diesen Standort erfolgen konnte sondern es auch geschafft hat, seine raumplanerischen Erfordernisse so anzupassen, dass die hintere Zeile der Landarbeiterhäuser erhalten bleiben kann.
2) Welcher Art ist der Wirtschaftsförderungsfall, insbesondere welche Branche und was
ist die benötigte Fläche?
Zu 2.:
Es handelt sich um einen Wirtschaftsförderungsfall aus dem Bereich Banken und Versicherungen, durch den an diesem Standort verschiedene Niederlassungen zusammengezogen und bis zu 1.850 Arbeitsplätze realisiert werden sollen. Die hierfür erforderliche Fläche umfasst die Flurstücke 28, 1616 und 6114 in Barmbek mit einer Gesamtgröße von 10.528 m².
3) Welches Alleinstellungsmerkmal besitzt das betroffene Gelände? Aus welchem Grund
soll das gesamte Gelände inklusive der Landarbeiterhäuschen genutzt werden und
nicht nur ein Teil des Geländes?
Zu 3.:
Die Fläche zeichnet sich sowohl durch eine hervorragende Lage, vor allem durch die in unmittelbarer Nähe gelegene S-Bahn-Haltestelle Rübenkamp, als auch durch die für einen Wirtschaftsförderungsfall dieser Größe erforderlichen Flächenzuschnitt aus. Das beabsichtigte bauliche Volumen und damit die hohe Ausnutzung der Fläche ist auch der Hintergrund für die Erforderlichkeit, das zur Hebebrandstraße gelegene vordere Landarbeiterhaus nicht erhalten zu können.
4) Aus welchem Grund, sowohl laut BWVI als auch der Senatskommission für
Stadtentwicklung und Wohnungsbau, wurde die Frist für das Ende der Prüfung nun
schon zum zweiten Mal verlängert?
Zu 4.:
Es ist nicht unüblich, dass bei Ansiedlungen dieser Größe verschiedene Standorte in Konkurrenz zueinander stehen. Dieser kundeninterne Abwägungsprozess, auf den die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) keinen Einfluss hat, hat die zweimalige Fristverlängerung erforderlich gemacht.
5) Sollte das Pendel zugunsten eines Erhalts der Landarbeiterhäuschen ausschlagen:
Wie ist der zeitliche Rahmenplan bezüglich einer Konzeptausschreibung und welche Schritte umfasst dieser? Werden insbesondere die Bezirksversammlung Hamburg-
Nord und die Öffentlichkeit bei der Erstellung einer Konzeptausschreibung beteiligt?
Zu 5.:
Der potentielle Nutzer hat sich im Dezember des Jahres 2017 für diesen Standort ausgesprochen. Dem zuständigen Bezirksamt liegt derzeit ein Vorbescheidsantrag für die geplante Bebauung vor, der den Erhalt einer der beiden Zeilen der Landarbeiterhäuser vorsieht. Über den Umgang mit der dann erhaltenen Häuserzeile bedarf es der weiteren Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
Olszewski, Dorle Dickow, Claus - Joachim
Pöstinger, Markus Lindenberg, Ralf
Gruppe Piraten FDP-Gruppe
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