21-3758

Kinderschutz in sozialen Netzwerken fängt auf dem Spielplatz an - QR-Codes auf Spielplätzen Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.03.2023
08.02.2023
23.11.2022
Ö 8.1
05.10.2022
15.09.2022
Sachverhalt

 

Gemäß Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre. Dies schließt ebenso das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung ein. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung "Kinderschutz Schweiz" QR-Codes für Spielplätze entwickelt. Diese QR-Codes kleben auf Rutschen, Schaukeln sowie Klettergerüsten und sollen dem Verbreiten von Kinderbildern im Internet entgegenwirken.

 

Fotos des eigenen Kindes sind schnell gemacht - als Erinnerung für das eigene Album, für die Großeltern oder eben auch als Beitrag auf sozialen Netzwerken. Die möglichen Folgen und die Reichweite eines in sozialen Netzwerken geteilten Fotos sind vielen Nutzern nicht im ausreichenden Maße bewusst. Über E-Stalking, dem Darknet, Cyber-Mobbing oder Pädophilie wird im Zusammenhang mit solchen vermeintlich harmlosen Fotos nicht immer nachgedacht.

 

Um Eltern für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und Kinder nicht schutzlos darzustellen, soll zukünftig beim Foto-Knipsen auf dem Spielplatz eine Warnung erscheinen. Dies geschieht durch auf dem Spielplatz aufgeklebte QR-Codes, die beim Foto-Schuss automatisch erfasst werden. Über einen solchen QR-Code erhält der Nutzer der Kamera einen kurz eingeblendeten Warnhinweis und wird - wenn man diesen aktiviert - auf eine Präventionswebsite weitergeleitet, die rund um das Thema Kinderfotos im Netz informiert (vgl. hierzu https://www.kinderschutz.ch).

 

In Hamburg existierten noch keine Spielplätze, die mit QR-Codes auf das Thema Kinderschutz aufmerksam machen. Der Grundstein hierzu wurden jedoch im Juni diesen Jahres gelegt, als in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte ein interfraktioneller Antrag beschlossen wurde (vgl. hierzu die dortige Drucksache 22-3058). Der Bezirk Hamburg-Nord sollte sich diesem Vorhaben in ähnlicher Art und Weise anschließen und dort erzielte Ergebnisse nicht erst abwarten.

 

Es bietet sich an, im ersten Schritt je einen geeigneten Spielplatz in den drei Regionalbereichen des Bezirks auszuwählen, um dort QR-Codes auf Spielgeräten anzubringen. Zusätzlich sollten Schilder im Aufenthaltsbereich der begleitenden Betreuungspersonen angebracht werden. Während dieser Testphase sollen verlässliche Daten gesammelt werden, um eine Evaluation durchführen zu können. Dazu müssen die Besucherzahlen und die Zahl der QR-Code Aufrufe erfasst werden.

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord setzt sich für ein eigenes Modellprojekt zum Schutz der Kinderrechte auf drei Spielplätzen im Bezirksgebiet ein.

 

2. Dafür soll jeweils ein Spielplatz in den drei Regionalbereichen in Absprache mit dem Ausschuss für Soziales und/oder den zuständigen Regionalausschüssen ausgewählt werden. Möglichst gut frequentierte Spielplätze mit lokaler Bedeutung sind zu präferieren.

 

3. Während des Modellprojekts soll die Anzahl der Aufrufe der QR-Code erfasst werden, um eine spätere Auswertung und Evaluation zu ermöglichen.

 

4. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Kosten durch das genannte Modellprojekt entstehen und mit welchen Mitteln eine Finanzierung ermöglicht werden kann.

 

5. Dem Ausschuss für Soziales sowie bei Bedarf den zuständigen Regionalausschüssen wird regelmäßig über den Fortschritt des Modellprojekts berichtet.


Claus-Joachim Dickow

Dr. Wieland Schinnenburg

Ralf Lindenberg

Lars Jessen
(FDP-Fraktion)