Inbetriebnahme eines Standorts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Überseering 16 City Nord, im Bezirk Hamburg-Nord, Stadtteil Winterhude Anhörung gem. § 28 BezVG
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gibt Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG binnen Monatsfrist, da geplant ist, zur Schaffung von dringend erforderlichen Unterkunftsplätzen zur Unterbringung vorrangig ukrainischer Schutzsuchenden den Interimsstandort „Überseering 16" mit einer Regelkapazität von bis zu 187 Plätzen schnellstmöglich zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms