21-4950.1

Hummelsbüttler Landstraße entschärfen Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.01.2024
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass:

 

  1. eine Vollsignalisierung des Knotens Hummelsbüttler Landstraße - Heinrich- Traun-Straße,
  2. eine zusätzlichen Querungshilfe im Bereich der Straße Nußkamp oder Lupinenkamp,
  3. eine (bedarfsgesteuerten) Einmündungsampel am Kurzer Kamp geprüft wird und
  4. das Ergebnis im Regionalausschuss vorgestellt wird.

 

Begründung:

 

An der Kreuzung Hummelsbüttler Landstr./Heinrich-Traun-Straße sowie im Verlauf der Hummelsbüttler Landstraße kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Schulkinder und Jugendliche passieren ebenfalls diesen Kreuzungsbereich auf ihrem Weg zur Schule Ohkamp und zum Gymnasium Hummelsbüttel. An diesem Knotenpunkt gibt es eine eindeutige Verkehrsführung, die durch Verkehrszeichen und eine Fußngerlichtsignalanlage (FLSA) geregelt ist. Trotzdem ist es für PKW-Fahrer nur erschwert möglich, aus der Heinrich-Traun-Straße kommend, die Hummelsbüttler Landstr. zu überqueren, da die Sicht in den fließenden Verkehr in beide Richtungen nicht gut ist. Auch sehen Abbieger in die Hummelsbüttler Landstraße Stadtauswärts das Grün der Fußnger nicht. Ein STOP-Schild regelt hier die Vorfahrt. Für Fahrer auf der Hummelsbüttler Landstraße gibt es eine Lichtsignalanlage. Bei der Hummelsbütteler Landstraße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße, die mehr Verkehrsmengen abzuwickeln hat.

 

Aus der Drucksache 21-4845, Antwort der Verkehrsdirektion (VD) 51 in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 34 und unter Einbindung der VD 52, sowie der VD 012 ergibt sich, dass es sich bei der Kreuzung Hummelsbütteler Landstraße/Heinrich-Traun-Straße um einen Unfallschwerpunkt handelt. Bei der Hummelsbütteler Landstraße, sowie der Hummelsbütteler Hauptstraße handelt es sich um Straßen, welche zum Netz der Hauptverkehrsstraßen gehören. Um die Benutzung der Hummelsbütteler Landstraße und der Hummelsbütteler Hauptstraße aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs durch weitere Maßnahmen beschränken zu können, fehlen die rechtlichen Voraussetzungen.

 

Aus Sicht der VD 51 gibt es grundsätzlich keine Gründe, die gegen eine Vollsignalisierung des Knotens Hummelsbüttler Landstraße - Heinrich-Traun-Straße sprechen. Eine Vollsignalisierung wäre im Hinblick auf die dortige Unfallhäufungsstelle sogar zu begrüßen. Zur Frage nach einer zusätzlichen Querungshilfe zwischen der Kreuzung Bergkoppelweg und Heinrich- Traun-Straße wird die Möglichkeit als mögliche Örtlichkeit der Einrichtung eines Fußngerüberwegs oder einer Ampel, aufgrund der Entfernungen zu den gesicherten Querungsmöglichkeiten, im Bereich der Straße Nußkamp oder Lupinenkamp denkbar.

 

An der Einmündung Kurzer Kamp in die Hummelsbütteler Landstraße/Hummelsbütteler Hauptstraße kommt es häufig zu Konflikten beim Abbiegen des Busses in den fließenden Verkehr.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine