21-4950.1.1

Hummelsbüttler Landstraße entschärfen Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.03.2024
Ö 6.4
22.02.2024
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass:

 

  1. eine Vollsignalisierung des Knotens Hummelsbüttler Landstraße - Heinrich- Traun-Straße,
  2. eine zusätzlichen Querungshilfe im Bereich der Straße Nußkamp oder Lupinenkamp,
  3. eine (bedarfsgesteuerten) Einmündungsampel am Kurzer Kamp geprüft wird und
  4. das Ergebnis im Regionalausschuss vorgestellt wird.

 

Begndung:

 

An der Kreuzung Hummelsbüttler Landstr./Heinrich-Traun-Straße sowie im Verlauf der Hummelsbüttler Landstraße kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Schulkinder und Jugendliche passieren ebenfalls diesen Kreuzungsbereich auf ihrem Weg zur Schule Ohkamp und zum Gymnasium Hummelsbüttel. An diesem Knotenpunkt gibt es eine eindeutige Verkehrsführung, die durch Verkehrszeichen und eine Fußngerlichtsignalanlage (FLSA) geregelt ist. Trotzdem ist es für PKW-Fahrer nur erschwert möglich, aus der Heinrich-Traun-Straße kommend, die Hummelsbüttler Landstr. zu überqueren, da die Sicht in den fließenden Verkehr in beide Richtungen nicht gut ist. Auch sehen Abbieger in die Hummelsbüttler Landstraße Stadtauswärts das Grün der Fußnger nicht. Ein STOP-Schild regelt hier die Vorfahrt. Für Fahrer auf der Hummelsbüttler Landstraße gibt es eine Lichtsignalanlage. Bei der Hummelsbütteler Landstraße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße, die mehr Verkehrsmengen abzuwickeln hat.

 

Aus der Drucksache 21-4845, Antwort der Verkehrsdirektion (VD) 51 in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 34 und unter Einbindung der VD 52, sowie der VD 012 ergibt sich, dass es sich bei der Kreuzung Hummelsbütteler Landstre/Heinrich-Traun-Straße um einen Unfallschwerpunkt handelt. Bei der Hummelsbütteler Landstraße, sowie der Hummelsbütteler Hauptstraße handelt es sich um Straßen, welche zum Netz der Hauptverkehrsstraßen gehören. Um die Benutzung der Hummelsbütteler Landstraße und der Hummelsbütteler Hauptstraße aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs durch weitere Maßnahmen beschränken zu können, fehlen die rechtlichen Voraussetzungen.

 

Aus Sicht der VD 51 gibt es grundsätzlich keine Gründe, die gegen eine Vollsignalisierung des Knotens Hummelsbüttler Landstraße - Heinrich-Traun-Straße sprechen. Eine Vollsignalisierung wäre im Hinblick auf die dortige Unfallhäufungsstelle sogar zu begrüßen. Zur Frage nach einer zusätzlichen Querungshilfe zwischen der Kreuzung Bergkoppelweg und Heinrich- Traun-Straße wird die Möglichkeit als mögliche Örtlichkeit der Einrichtung eines Fußngerüberwegs oder einer Ampel, aufgrund der Entfernungen zu den gesicherten Querungsmöglichkeiten, im Bereich der Straße Nußkamp oder Lupinenkamp denkbar.

 

An der Einmündung Kurzer Kamp in die Hummelsbütteler Landstraße/Hummelsbütteler Hauptstraße kommt es häufig zu Konflikten beim Abbiegen des Busses in den fließenden Verkehr.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Zur Verbesserung der Situation hat das zuständige Polizeikommissariat 34 Maßnahmen angeordnet, um die Sichtverhältnisse und damit die Verkehrssicherheit zu verbessern (vgl. Drs. 21-4845). Hierbei handelt es sich um zusätzliche Halteverbote in den jeweiligen Einmündungsbereichen der Heinrich-Traun-Straße sowie um bauliche Maßnahmen in den Nebenflächen der Hummelsbütteler Landstraße. Eine vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen hat noch nicht stattgefunden.

 

Aus Sicht der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und nach enger Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport und der Verkehrsdirektion 52 sollten zunächst die Ergebnisse aus der Umsetzung der  genannten Maßnahmen abgewartet und die Verbesserung der Verkehrssicherheit verifiziert werden, bevor weitere Maßnahmen am Knoten ergriffen werden.

 

Zu 2.:

Um die Überquerbarkeit der Hauptverkehrsstraße Hummelsbütteler Landstraße zwischen Nußkamp und Lupinenkamp mit einer‚ Durchschnittlichen werktäglichen Verkehrsstärke DTVw von 13.000 Kfz/24h und einem Schwerverkehrsanteil von unter 4 Prozent für den Fverkehr schneller, komfortabler und sicher zu gestalten, kommen verschiedene Ausführungsvarianten in Betracht:

 

Hierzu zählen auch eine Querungshilfe oder Sprunginsel als Mittelinsel mit einer Mindestbreite von 2,50 m. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht daneben auch die Möglichkeit, einen Fußverkehrüberweg FVÜ („Zebrastreifen“) oder eine Fußverkehrlichtsignalanlage (FLSA) mit Bedarfsanforderung einzurichten.

 

Eine Straßenplanung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Belange ist für sämtliche Varianten aufzustellen, da der Straßenquerschnitt im Bestand nur eine Breite von rund 6 bis 7 m aufweist. Die Feststellung der tatsächlichen zur Verfügung stehenden Flächen vor Ort ist r eine belastbare Bewertung erforderlich.

 

Derzeit sind auf absehbare Zeit keine Maßnahmen in der Hummelsbütteler Landstraße geplant im Zuge derer eine Prüfung und Planung einer entsprechenden Querungshilfe integriert werden könnte. Aufgrund mangelnder Kapazitäten in Verbindung mit einer Vielzahl anderer hoch prioritärer Maßnahmen ist es nicht möglich, die Umsetzung einer Querungshilfe vorzuziehen. Aktuell kann daher leider keine zeitliche Perspektive aufgezeigt werden.

 

Um zeitnah eine Prüfung und ggf. Realisierung aufgrund vorhandener Querungsbedarfe zu ermöglichen, schlägt die BVM vor, das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamts Nord einzubinden. Wenn im vorliegenden Fall von dort eine Planung und ggf. Realisierung erfolgen kann, würde der LSBG auf sein Andiengebot verzichten.

Die für die Prüfung der Querungshilfe und ggf. Umsetzung des Projekts erforderlichen Mittel würde die BVM dem Bezirksamt auf Nachweis zur Verfügung stellen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Isabel Permien

 

Anhänge

 

Keine