Hummelsbütteler Kirchenweg - Bereich zwischen dem Kurzer Kamp und dem Erdkampsweg hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.03.2025 - Neuordnung des ruhenden Verkehrs - Aufbau der VZ 237 bei bestehenden Radfahrstreifen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung desruhenden Verkehrs - Aufbau der VZ 237 bei bestehenden Radfahrstreifen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
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Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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