Herstellung eines Fußgängerüberweges über den Warnckesweg in Groß Borstel - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 25.08.2026 Hauptausschuss Ö 8.1
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 24.08.2026 mit der oben genannten Thematik befasst und auf Grundlage eines interfraktionellen Antrags einstimmig folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss möge beschließen:
Begründung:
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Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Worum geht es? Die Volt-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord stellt einen Antrag. Was soll erreicht werden? |
Sachverhalt:
Am Warnckesweg in Groß Borstel besteht im Bereich der Einmündung Borsteler Bogen/Frustbergweg erkennbar ein erheblicher Querungsbedarf. Eine bereits vorhandene Furt im Grünstreifen aus Richtung Frustbergweg zeigt, dass diese Stelle faktisch als Querungsroute genutzt wird. Zugleich handelt es sich beim Warnckesweg um eine Tempo-50-Straße. Die ungesicherte Querung ist daher für zu Fuß Gehende, insbesondere für Kinder, besonders sensibel.
Die Situation gewinnt durch die weitere Entwicklung des Quartiers zusätzlich an Bedeutung. Mit Fertigstellung des Baugebiets Petersen Park werden rund 2.000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner nach Groß Borstel ziehen. Für Kinder aus dem neuen Quartier wird die Querung am Warnckesweg voraussichtlich Teil des Schulwegs zur Carl-Götze-Schule. Hinzu kommt, dass durch eine absehbare gastronomische Nutzung im Stavenhagenhaus sowie durch weitere vorhandene Angebote wie eine Eisdiele mit mehr Fußverkehr im unmittelbaren Umfeld zu rechnen ist. Die örtliche Verkehrssituation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass sich im Kreuzungsbereich eine Bushaltestelle befindet, die die Sichtbeziehungen zwischen Querenden und dem Kfz-Verkehr beeinträchtigen kann. Die Hamburger Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen nach der StVO-Novelle 2024 erleichterte Anordnungsmöglichkeiten für Fußgängerüberwege vor. Zudem sollen Fußgängerüberwege dort liegen, wo der tatsächliche Querungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über den Warnckesweg an der Einmündung Borsteler Bogen/Frustbergweg verkehrlich naheliegend und aus Gründen der Schulwegsicherung sowie der Fußverkehrsförderung geboten.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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