Herstellung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Hohe Liedt Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 6.1
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 27.04.2026 mit der oben genannten Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG beschließen:
Begründung:
Die Straße Hohe Liedt verbindet die Tangstedter Landstraße mit dem Neubergerweg und somit weitergehend mit der Langenhorner Chaussee.
Auf dem Abschnitt Langenhorner Chaussee-Neubergerweg-Hohe Liedt befindet sich lediglich ein einziger Fußgängerüberweg (FGÜ) auf Höhe der Einmündung Weygandtstraße. Schulkinder, die die Schule Neubergerweg besuchen, können nur an der Lichtzeichenanlage (LZA), welche nahe der Einmündung zur Langenhorner Chaussee vorhanden ist, den Neubergerweg queren. Von der Schule bis zur genannten FGÜ sind es mehr als 670 m.
Schulkinder, die die Schule am Heidberg an der Tangstedter Landstraße besuchen, haben einen noch weiteren Weg, um die Straße Neubergerweg/Hohe Liedt zu queren. Dort ist lediglich eine LZA vorhanden, um das Überqueren der Straße zu ermöglichen. Die nächste Möglichkeit der Querung befindet sich am Neubergerweg auf Höhe der Weygandtstraße. Jene ist mehr als 970 m entfernt.
Über den gesamten Tagesverlauf hinweg ergeben sich wiederkehrende, teils gebündelte Querungsströme - nicht nur durch Schulkinder, sondern auch durch andere schutzbedürftige Gruppen, wie beispielsweise Rollstuhlfahrende sowie mobil eingeschränkte und ältere Quartiersbewohnende. In Anbetracht dieser Gemengelage ergibt sichdie Notwendigkeit, insbesondere diesen vulnerablen Gruppen die Querung zum Kiwittsmoorpark und zum Strandbad Kiwittsmoor zu erleichtern.
Gegenwärtig ist nur eine Querung an der Tangstedter Landstraße möglich. Jene ist 250 m entfernt und somit für die genannten Gruppen nicht leicht zu erreichen.
Aufgrund der hohen Verkehrsströme, die zum Teil auf der Straße Hohe Liedt liegen, ist die Herstellung eines FGÜ an dortiger Stelle zwischen dem Laukamp und dem Willy-Jacobs-Weg anordnungswürdig.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 34 wird die Herstellung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Straße Hohe Liedt befürwortet.
Nach aktuellem Stand der neuen „Hinweise für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (HRVV) sind die maßgeblichen Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugdichte erfüllt. Vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrsbelastung sowie der vorhandenen Querungsströme ist die Planung eines FGÜ an der genannten Örtlichkeit aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nachvollziehbar und fachlich begründbar.
Die konkrete Ausgestaltung und Anordnung des FGÜ bleibt dem weiteren Abstimmungs- und Prüfverfahren vorbehalten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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