Haushalt 2022, Bezirkliche Mittel für die Instandhaltung von Inventar in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: Entscheidung über den vorliegenden Antrag
Letzte Beratung: 04.05.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 8.2
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 10.02.2022 stellt die Bezirksversammlung den Freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit € 25.000,- für die Instandhaltung von Inventar und pädagogischem Material zur Verfügung.
Es liegt ein Antrag (siehe Anlage) vor, zu dem wie folgt Stellung genommen wird:
Nr. 1 1.201,90 € Ev. Stiftung der Bodelschwingh Gemeinde, Jugendberatungs-
Zentrum (JBZ), Installation einer Türsprechanlage
Das JBZ ist eine Einrichtung der Jugendsozialarbeit mit Sitz in Winterhude welche von Jugendlichen und Jungerwachsenden im Alter zwischen 15 und 27 Jahren frequentiert wird, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen. Die Niedrigschwelligkeit des Angebotes ermöglicht denen die Nutzung, die vom bestehenden System der Hilfeangebote nicht oder nicht ausreichend profitieren oder von sich aus den Zugang zu Unterstützungsleistungen nicht wahrnehmen (können).
Das Gebäude des JBZ besitzt seit dem Neubau im Jahr 1996 eine Telefonanlage, welche mit der Türklingel verbunden ist. Aufgrund eines Defekts wurde die Telefonanlage Ende März dieses Jahres aus Sondermitteln erneuert. Bei dem Versuch die neue Telefonanlage mit der Türsprechanlage zu verbinden wurde festgestellt, dass diese ebenfalls defekt und zwischenzeitlich auch veraltet war. Das bedeutet, dass die Gegensprechanlage nicht funktioniert, so dass ein Öffnen der Tür mit einem Summer nicht mehr möglich ist. Die Büros des JBZ befinden sich im 1. OG, so dass immer jemand runter laufen muss, um die Tür zu öffnen. Dafür müssen Einzelberatungen unterbrochen werden, was die Arbeit erschwert. Es wird nunmehr die Installation einer neuen Türsprechanlage beantragt, welche mit der Telefonanlage verbunden werden kann.
Petitum
Der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:
Der vorliegende Antrag wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.
Michael Werner-Boelz
Begründung des Antrags
Angebot
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