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Grovestraße 9 - Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.10.2023 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 06.11.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.5

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

Anordnung

1 Verkehrszeichenplan    

Lokalisation Beta

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