Geplante Aufnahme und Unterbringung von Asyl- und/oder Schutzsuchenden auf dem Grundstück Walddörferstraße/Holzmühlenstraße Auskunftsersuchen vom 08.07.2024
Letzte Beratung: 04.11.2024 Ausschuss für Soziales Ö 9.4
Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 26. Juni 2024 im Bürgersaal informierten zahlreiche Stellen der Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene über den Stand der Planungen eines Baues für eine Unterkunft für Asyl- und/oder Schutzsuchende mit 160 Plätzen sowie Planungen für einen Umzug des Ankunftszentrums aus Rahlstedt an diesen Standort Walddörferstraße/Holzmühlenstraße.
Aus dem Kreis der Bürger/innen wurde mehrfach darauf verwiesen, dass man die Haltung der Sprecher/innen der Verwaltung, dieser Standort sei letztlich alternativlos, nicht folgen konnte. Der Stadtteil Wandsbek übererfülle seine Verpflichtungen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 31.07.2024
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 09.09.2024
1. In welchen anderen Bezirken Hamburgs gibt es ein Ankunftszentrum? Wenn ja, wo und mit welcher Kapazität?
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
Es gibt in Hamburg lediglich das Ankunftszentrum in Rahlstedt, das aus zwei fußläufig voneinander entfernten Standortteilen besteht: der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Bargkoppelweg 66a (ZEA 1) und der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Bargkoppelstieg 10-14 (ZEA 2). Die Zentralisierung bietet – auch aus Gründen der Verwaltungseffizienz – den Vorteil, dass es für alle Asyl- und/oder Schutzsuchenden, die in Hamburg ankommen, eine einzige (zentrale) Anlaufstelle gibt, an der alle Funktionen gebündelt sind, derer es im Ankunftsprozess bedarf.
So durchlaufen die Asyl- und/oder Schutzsuchenden unter anderem folgende Stationen:
ZEA 1
- Erstregistrierung
- Entscheidung über Verteilung in ein anderes Bundesland nach Königsteiner Schlüssel oder Verbleib in Hamburg
- Bei Verteilung: Erhalt einer Anlaufbescheinigung für die Aufnahmeeinrichtung in dem zugewiesenen Bundesland
- Bei Verbleib: Erhalt eines Ankunftsnachweises gemäß § 63a AsylG und Weiterleitung in die ZEA 2
ZEA 2
- Medizinische Erstuntersuchung inklusive Röntgen
- Unabhängige Asylverfahrensberatung
- Förmliche Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Beratung zur freiwilligen Ausreise
- Prüfung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Sofern keine Verteilung in ein anderes Bundesland erfolgt, verbleiben die Asyl- und/oder Schutzsuchenden bis zum Abschluss aller Maßnahmen für circa eine Woche vor Ort. Anschließend erfolgt die Weiterleitung in eine dezentrale Erstaufnahmeeinrichtung, ggf. auch einen Notstandort, im Hamburger Stadtgebiet. Diese dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und Notstandorte sind auf der Karte Hamburger Flüchtlingsunterkünfte ersichtlich: https://geoportal-hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/?bezirk=0.
2. Falls es in keinem anderen Hamburger Bezirk ein Ankunftszentrum gibt: Aus welchen Gründen fiel die Entscheidung bei dessen Eröffnung für den Bezirk Wandsbek und den aktuellen Standort in Rahlstedt?
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
Im Jahr 2015 gab es noch kein Ankunftszentrum im Sinne seiner heutigen komplexen Organisation, sondern nur eine Zentrale Erstaufnahme. Diese befand sich mit einer Unterbringungskapazität (Sollzahl) von 240 Plätzen am Standort Harburger Poststraße 1 in Harburg. Diese Kapazität und bauliche Struktur war – trotz der Inbetriebnahme zusätzlicher Container und Zelte auf Außenflächen – bei Ankunftszahlen von bis zu 1.000 Personen pro Tag zu gering und ungeeignet. Die Entscheidung für den aktuellen Standort in Rahlstedt war das Ergebnis der damaligen Suche nach einem besser geeigneten Standort, der vor allem größere Unterbringungskapazitäten ermöglichte.
Der Standort Bargkoppelweg 66a/Bargkoppelstieg 10-14 war im Ergebnis der damaligen Standortakquise und Prüfungen für den Zweck der Nutzung als Ankunftszentrum geeignet. Alternativen gab es keine.
3. Hinsichtlich des voraussichtlichen Umzuges des Ankunftszentrums aus Rahlstedt nach Wandsbek/Walddörferstraße:
a) In welchen anderen Stadtteilen haben die Verwaltungsstellen nach Alternativen zum Standort Walddörferstraße gesucht?
b) Was hat verhindert, dass eine Standortalternative in einem anderen Stadtteil gefunden werden konnte?
c) Welche leerstehenden Gewerbe/Büro-Flächen im Bezirk Wandsbek wurden geprüft, ob sie für die geplante Interimszeit als Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung stehen? Bitte auflisten und Ergebnis der Prüfung.
d) In welchen anderen Bezirken haben die Verwaltungsstellen nach Alternativen für den Umzug des Ankunftszentrums gesucht?
e) Was hat verhindert, dass eine Standortalternative in einem anderen Bezirk Hamburgs gefunden werden konnte?
f) Welche leerstehenden Gewerbe/Büro-Gebäude in Hamburg / alle Bezirke wurden geprüft, ob sie für die geplante Interimszeit als Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung stehen? Gab es dazu Gespräche mit den Eigentümern/mit dem LIG? Mit welchem Ergebnis?
4. Hat das Bezirksamt Wandsbek den Umzug des Ankunftszentrums innerhalb des Bezirkes Wandsbek unterstützt und zur Findung eines neuen Standortes im Bezirk aktiv beigetragen? Wenn ja, wie? Wurden weitere Bezirksämter entsprechend angesprochen und um Unterstützung bei der Findung eines neuen Standortes gebeten – wenn ja, wie lautete das Ergebnis?
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
Die Zugangs- und Unterbringungssituation in Hamburg ist aktuell und weiterhin absehbar sehr angespannt, siehe hierzu „Monatliches Lagebild: Asyl- und/oder Schutzsuchende“ (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/lagebild-fluechtlinge-39896) sowie Prognose der Zugangsentwicklung (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/kapazitaetsplanung-39936).
Dementsprechend dringlich besteht unverändert der Bedarf, sowohl Unterbringungskapazitäten zu erhalten, in erheblichem Umfang zusätzliche Kapazitäten zu schaffen als auch aus unterschiedlichen Gründen wegfallende Standorte/Plätze zu ersetzen. Gleichzeitig fehlt es jedoch an einer ausreichenden Anzahl (und Auswahl) zur öffentlichen Unterbringung geeigneter Immobilien. Zur Situation hinsichtlich der Zugänge, Unterbringungsbedarfe und Immobilienidentifikation siehe auch die entsprechenden Ausführungen im Schreiben der Sozialbehörde und BIS vom 16. Juni 2024 zur Anhörung der Bezirksversammlung Wandsbek anlässlich der Planungen für den Standort Walddörferstraße 103-105 (Drs. 21-9058).
Die Sozialbehörde, die BIS und F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) sind vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs grundsätzlich auf der ständigen Suche nach zu Unterbringungszwecken geeigneten weiteren Immobilien. Die Bezirksämter sind insofern – neben weiteren Ämtern und Behörden – dauerhaft dazu aufgerufen, bekannte mögliche Immobilienpotenziale zu benennen. Die Sozialbehörde, die BIS und F&W prüfen sodann schnellstmöglich die mögliche Eignung der Immobilien und Realisierungs- und Umsetzungsmöglichkeiten. Aufgrund der dargelegten Situation müssen all diejenigen Immobilien, deren grundsätzliche Eignung zum Zwecke einer Unterbringungsnutzung festgestellt wurde, auch in Anspruch genommen werden. Angesichts der anhaltend krisenhaften Lage kann dabei auch für besonders belastete Stadtteile keine Ausnahme vom grundsätzlichen Vorgehen erfolgen.
Die Anforderungen an eine Immobilie zur Nutzung als Ankunftszentrum sind noch spezifischer als bei anderen Standorten (unter anderem hinsichtlich der Größe und des Zuschnitts von Bestandsgebäuden und Außenflächen). Um speziell einen geeigneten Alternativstandort für das Ankunftszentrum zu identifizieren, wurde seitens der BIS zusätzlich das städtische Immobilien Service Zentrum GmbH (ISZ) gesondert mit der Suche nach einer entsprechend geeigneten Immobilie betraut. Dabei hat sich der Suchradius nach geeigneten Objekten für ein neues Ankunftszentrum über das gesamte Hamburger Stadtgebiet erstreckt. Näher geprüft wurden mehrere Immobilien in Hammerbrook, Rothenburgsort (jeweils Hamburg-Mitte) und Ohlsdorf (Hamburg-Nord). Die zur Deckung der funktionellen und räumlichen Bedarfe erforderlichen Voraussetzungen konnten jedoch durch diese Immobilien nicht erfüllt werden. Zumeist scheiterte die Auswahl an fehlenden Außenflächen oder einer ungeeigneten Gebäudestruktur.
Der Standort Walddörferstraße 103-105 im Bezirk Wandsbek ist hingegen unter Zugrundelegung dieser und weiterer Aspekte sehr gut geeignet. Das Bezirksamt Wandsbek wurde über die Möglichkeit eines Umzugs des Ankunftszentrums an diesen Standort frühzeitig informiert. Die Beteiligung weiterer Bezirksämter war in Ermangelung geeigneter Alternativen nicht erforderlich.
Im Zuge der Eignungsprüfungen für ein neues Ankunftszentrum wurde festgestellt, dass ein Teil der Außenflächen am Standort Walddörferstraße 103-105 darüber hinaus geeignet wäre, um zweigeschossige Modulcontainer zur temporären Interimsunterbringung von bis zu 160 Asyl- und/oder Schutzsuchenden aufzustellen und diese Module anschließend teilweise für die Bedarfe des Ankunftszentrums weiter zu nutzen. Prüfungen von Alternativimmobilien mit dem Ziel einer Interimsunterbringung waren insoweit also bis auf Weiteres nicht erforderlich.
Vielmehr wird generell fortlaufend – auch in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen – geprüft, siehe oben, an welchen Standorten in ganz Hamburg eine temporäre oder auch dauerhafte Errichtung oder Inbetriebnahme von Immobilien zum Zwecke der Unterbringung möglich ist. Alle Immobilien, deren Eignung festgestellt wurde, müssen hierbei auch in Anspruch genommen werden. Insofern bestünde selbst bei Eignung weiterer Immobilien für eine vergleichbare Interimsnutzung wie am Standort Walddörferstraße 103-105 keine Möglichkeit des Verzichts auf diesen Standort. Stattdessen würden weitere geeignete Immobilien zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Zum generellen Prüfprozess siehe im Übrigen Bürgerschaftsdrucksache 22/15308.
5. Hält die Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene den Stadtteil Wandsbek trotz Übererfüllung des Bedarfes für weiter aufnahmefähig – und wenn ja, warum?
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
Der Sozialbehörde und der BIS ist bei der Auswahl des Standorts Walddörferstraße 103-105 bewusst, dass der Stadtteil Wandsbek bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu einem vergleichsweise großen Anteil zur gesamtstädtischen Unterbringung Asyl- und/oder Schutzsuchender sowie Wohnungsloser beiträgt (+482 Plätze nach dem – aufgrund der großen Not weiterhin ausgesetzten – Orientierungs- und Verteilungsschlüssel zum Stichtag 30. Juni 2024), auch durch die in unmittelbarer Nähe angrenzende Wohnunterkunft am Standort Walddörferstraße 91 mit einer Unterbringungskapazität von 299 Plätzen (Sollzahl).
Die Sozialbehörde, die BIS und das Bezirksamt Wandsbek sind gleichwohl zuversichtlich, dass sich sowohl der Interimsstandort als auch zu einem späteren Zeitpunkt das Ankunftszentrum gut in den Stadtteil einfügen werden und eine adäquate Anbindung an die (soziale) Infrastruktur gelingen wird.
So besteht im Stadtteil Wandsbek eine gewachsene Vernetzung von Akteurinnen bzw. Akteuren (z. B. Arbeitskreis Integration Wandsbek-Kern) sowie eine vielseitige Angebotsstruktur zur Integration von Asyl- und/oder Schutzsuchenden. Hierbei ist insbesondere das Integrationsprojekt Walddörferstraße des Trägers Alraune gGmbH zu nennen, in dessen Rahmen Sozialberatung sowie Bildungs- und Freizeitangebote durchgeführt werden sowie eine Internationale Kindertagesstätte besteht. Darüber hinaus gibt es integrative Angebote der Freiwilligenorganisationen „Welcome To Wandsbek“ (Kulturzentrum Wandsbek e. V.) und „Leseleo e. V“.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die soziale Infrastruktur durch das Ankunftszentrum weitestgehend nicht zusätzlich belastet wird, da die dortige Unterbringung der angekommenen Asyl- und/oder Schutzsuchenden lediglich kurzzeitig vorgesehen ist, deren Tagesverläufe aufgrund der vielen zu durchlaufenden Stationen gut ausgefüllt sind, und da zusätzlich Vor-Ort-Angebote (u. a. eine Kinderbetreuung) vorgesehen sind, die auf dem Grundstück realisierbar sind. Hierzu siehe auch Drs. 21-9058.
Wo gleichwohl nötig, beispielsweise auch zur Deckung der Bedarfe der zukünftigen Bewohnenden des Interimsstandorts, werden die Sozialbehörde, die BIS sowie das Bezirksamt Wandsbek zudem prüfen, wie die (soziale) Infrastruktur durch geeignete Maßnahmen noch weiter gestärkt werden kann. Die zuständigen Stellen sind hierzu eng miteinander im Gespräch.
Bezirksamt Wandsbek:
In der Walddörfer Straße 91 befindet sich eine Öffentlich-rechtliche-Unterkunft mit 299 Plätzen. Voraussichtlich 2025 soll eine weitere Öffentlich-rechtliche Unterbringung an der Walddörfer Straße 103- 105 mit 160 Plätzen in Betrieb genommen werden.
Im Stadtteil besteht eine gute Vernetzung von Akteuren (Arbeitskreis Integration Wandsbek – Kern) sowie eine gute Angebotsstruktur zur Integration von Geflüchteten. Hervorzuheben ist insbesondere das Integrationsprojekt Walddörferstraße des Trägers Alraune, welches neben einer Sozialberatung auch Bildungs – und Freizeitangebote, sowie eine internationale Kindertagesstätte bietet. Darüber hinaus gibt es integrative Angebote der Freiwilligenorganisationen „Welcome To Wandsbek“ und „Leseleo e.V“.
Die kommende öffentlich – rechtliche Unterkunft kann in diese Infrastruktur gut eingebunden werden.
6. Einer aktuellen Umfrage zufolge empfinden viele Bewohner/innen des Stadtteils Wandsbek ihr Wohn- und Arbeitsumfeld als „zunehmend verwahrlosend“ und führen dies auch auf eine erhebliche Anzahl übergangsweise …..– welche Maßnahmen planen die Verwaltungsstellen auf Landes- und Bezirks-Ebene, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten bzw. eine Umkehr dieser Entwicklung zu erreichen?
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
Die BIS, die Sozialbehörde, F&W und das Bezirksamt Wandsbek können anhand der Fragestellung nicht nachvollziehen, auf welche Umfrage oder Ergebnisse Bezug genommen wird. Generell lassen sich jedoch zu den Maßnahmen, um Asyl- und/oder Schutzsuchenden öffentlich unterzubringen, folgende Aussagen treffen:
Die Sozialbehörde, die BIS und F&W planen in enger Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Bezirksamt (hier Wandsbek) vor Inbetriebnahme einer Unterkunft bedarfsgerecht geeignete Maßnahmen zur Integration der unterzubringenden Asyl- und/oder Schutzsuchenden (z. B. über das Quartiersmanagement) gemäß der zentralen Strategien der Hamburger Integrationspolitik, siehe „Wir in Hamburg! Hamburger Integrationskonzept 2017“ (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/weitere/zusammenhalt/integrationskonzept-48884) und antizipieren den (Mehr-)Bedarf an Angeboten in der jeweiligen Unterkunft bzw. im entsprechenden Sozialraum. Hierfür werden dem zuständigen Bezirksamt unter anderem jährlich Mittel seitens der Sozialbehörde im Rahmen des Förderprogramms Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) zur Verfügung gestellt, siehe auch Drs. 21-9058.
Wo Maßnahmen und Angebote sich im Einzelnen als nicht ausreichend erweisen, werden diese nach Möglichkeit verstärkt.
Die durch geeignete Brückenangebote beförderte und bezweckte gute Anbindung Asyl- und/oder Schutzsuchender an die soziale und kulturelle Infrastruktur des Unterkunftsumfeldes soll zur Identifikation mit diesem und somit zu einem Verantwortungsgefühl gegenüber diesem beitragen. Dies gilt sowohl aus der Perspektive und Möglichkeiten der untergebrachten Asyl- und/oder Schutzsuchende, als auch der Nachbarschaft einer Unterkunft im Stadtteil und Bezirk. Bei notwendigen Unterkunftswechseln wird deshalb versucht, Asyl- und/oder Schutzsuchende nach Möglichkeit in ihren gewohnten Sozialräumen zu belassen. Dies ist jedoch aufgrund der weiterhin angespannten Situation im Gesamtsystem der öffentlichen Unterbringung nicht immer möglich.
Soweit es zu Beschwerden im Zusammenhang mit Bewohnenden von Unterkünften für Asyl- und/oder Schutzsuchende in allen Stadtteilen kommt, gehen die Sozialbehörde, die BIS, F&W und das jeweils zuständige Bezirksamt (hier Bezirksamt Wandsbek), diesen mit den etablierten und bewährten Strukturen zur Intervention und Reaktion gewissenhaft nach und setzen erforderliche Maßnahmen um, damit die jeweilige Situation verbessert wird. Dazu gehören u. a. Dialogformate wie Runde Tische und der direkte anlassbezogene Bürgerdialog, aber auch Mobile Teams, aufsuchende Angebote und das Beschwerdemanagement bei F&W.
Hinweisen auf eine allgemein erhöhte Problemlage im Umfeld von Unterkünften im Stadtteil Wandsbek wird regelmäßig nachgegangen. Dies setzt voraus, dass sie zeitnah und konkret an die beteiligten Institutionen herangetragen werden.
7. Zur weiteren Planung und Entwicklung des geplanten Standortes Walddörferstraße/Holzmühlenweg (Ankunftszentrum und Aufnahme/Unterbringung) soll es einen Runden Tisch geben, wurde im Rahmen der genannten Informationsveranstaltung vorgeschlagen. Dazu stellen wir folgende Fragen:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
In welchem Rahmen ein regelmäßiges Informations-, Dialog- und Vernetzungsformat zwischen behördlichen Stellen, Organisationen (Träger, Vereine usw.) und Zivilgesellschaft eingerichtet werden kann, wird aktuell durch die BIS, die Sozialbehörde und das Bezirksamt Wandsbek geprüft.
Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen.
Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Förderung der Integration von Geflüchteten aus den ÖrU in den Stadtteil. In Gebieten mit ähnlichen Bedarfen und Herausforderungen, wie bspw. Farmsen, wurden positive Erfahrungen mit dem Einsatz von einem Quartiersmanagement (QM) und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Förderung der Integration gemacht. Deshalb favorisiert das Bezirksamt Wandsbek das Einsetzen eines QM und wird sich hierzu mit der Sozialbehörde über Finanzierung, Zeitpunkt, Dauer, Umfang und Inhalt abstimmen. Sollte ein QM eingesetzt werden können, wird im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Quartiersbeirats über die Geschäftsordnung sowie über die Zusammensetzung der Teilnehmer/-innen entschieden.
a) Ist der angedachte Runde Tisch eine Idee oder ein fester Plan? Wenn nur eine Idee, warum?
b) Im Falle eines festen Vorhabens: Wann ist in etwa mit dem Start dieses Runden Tisches zu rechnen?
c) Im Falle eines festen Vorhabens: Wie stellen sich die Verwaltungsstellen auf Landes- und Bezirksebene die Zusammensetzung der Teilnehmer vor?
d) Im Falle eines festen Vorhabens: Ist geplant, dass aus jeder Fraktion der BV Wandsbek ein Mitglied zum Teilnehmerkreis des Runden Tisches gehört und Rederecht hat? Können die Fraktionen eine/n Teilnehmer/in aus ihrer Runde anmelden und wenn ja, wo?
e) Im Falle eines festen Vorhabens: Wer lädt die Teilnehmer ein? Können sich Interessierte aus dem Bereich Bürger/innen und Bürger-Initiativen bei der Verwaltung auf eine Einladungsliste setzen lassen – und wenn ja, wohin sollten sie sich wenden?
keine Anlage/n
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