21-4312.1.1

Gefahrgeneigtes Fahren an der Kreuzung Beethovenstraße/Biedermannplatz entschärfen Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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22.05.2023
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2023 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines Antrags der CDU-Fraktion befasst und einstimmigfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

1.)    Das Bezirksamt möge, in Zusammenarbeit mit der Polizei und der zuständigen Fachbehörde prüfen, ob an der genannten Stelle eine Gefahrgeneigtheit durch den beschrieben Sachverhalt vorliegt.

 

2.)    Das Bezirksamt möge prüfen, ob ein Versetzen der Haltelinie der Linksabbiegerspur auf der Beethovenstraße etwas zurück hier eine Lösung ist (ähnliches ist an einigen Straßenzügen z.B. auf der Fuhlsbüttler Straße, auch zu sehen). Alternativ wäre zu prüfen, ob das Versetzen der Haltelinie in einen rechten Winkel zur Beethovenstraße eine Lösung wäre.

 

Begründung:

Wenn von der Beethovenstraße aus westlicher Richtung kommend gefahren wird, kann an der Kreuzung Adolph-Schönfelder-Straße/Beethovenstraße/Weidestraße/Schleidenstraße u.a. auch nach links, Richtung Schleidenstraße/Biedermannplatz (Richtung Saarlandstraße) abgebogen werden. Wenn man jedoch mit seinem PKW als Erster vor der Ampel noch auf der Beethovenstraße, genau vor der Haltelinie bei Rot steht, kommen die wiederum aus der Schleidenstraße in die Beethovenstraße dann rechts abbiegenden Fahrzeuge einem erheblich nah, so dass, die Situation durchaus gelegentlich gefahrgeneigt erscheint. Ein Versetzen des Haltestreifens etwas zurück, so dass er nicht mehr gleichauf mit der Haltelinie der Geradeausspur ist, könnte hier die Situation, auch gefühlt, etwas angenehmer gestalten, denn der Abstand zu den entgegenkommenden Fahrzeugen wäre etwas größer.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

  1. Erörterungsgegenstand

 

Der Regionalausschuss merkt an, dass an der Kreuzung Beethovenstraße / Biedermannplatz der rechtsabbiegende Verkehr vom Biedermannplatz in die Beethovenstraße gelegentlich gefahrengeneigt erscheinend auf den stehenden Verkehr auf dem Linksabbiegerfahrstreifen in der

Beethovenstraße auflaufe.

 

Es wird um Überprüfung des Gefahrenmoments gebeten und eine Änderung der Fahrbahnmarkierung angeregt.

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt dazu nachfolgend Stellung.

 

  1. Stellungnahme

 

Im Vorwege von Veränderungen wäre zu prüfen, ob die Schleppkurven aller Kraftfahrzeuge,

ausgenommen Groß- und Schwerlasttransportfahrzeuge, hier ausreichend berücksichtigt wurden. Dazu sind gemäß Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ziffer 3.8.1 „Haltlinien“, zwei

Bemessungsfahrzeuge (das größte nach der StVZO zulässige Fahrzeug, sowie das dreiachsige

Müllfahrzeug, welches im allgemeinen den LKW und das Feuerwehrfahrzeug repräsentiert), zugrunde zu legen. Auf Grundlage dieser Bemessung ist eine mögliche Erforderlichkeit einer Änderung der Markierung zu prüfen.

 

Eine, wie hier beschriebene „Gefahrengeneigtheit“ sind der Polizei (der Verkehrsdirektion sowie

dem örtlichen Polizeikommissariat 31) nicht bekannt. Es ereigneten sich im Dreijahresrückblick

keine Verkehrsunfälle im Bereich der beschriebenen Fahrbeziehung an dieser Örtlichkeit.

 

  1. Votum

 

Von Seiten der VD 52 wird weder das rechtliche Erfordernis, noch die Notwendigkeit für eine

Veränderung der Haltlinienmarkierung gesehen.

 

Das Versetzen oder Anpassung der Halteline ist möglich, erscheint aufgrund der subjektiven

Wahrnehmung und objektiven Betrachtung der Unfallsituation aber nicht erforderlich.

Die Markierungen in Kreuzungsbereichen werden bei Grundinstandhaltungsmaßnahmen sowie

Überplanungen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Eine Anpassung der Haltlinie im rechten Winkel zur Straße gem. aktueller RiLSA, Ziffer 3.8.1,

kann im Zuge einer Grundinstandsetzung oder Überplanung in Betracht gezogen werden, erfordert jedoch aufgrund der veränderten Räumwege eine Anpassung der Räumzeiten in der Signalsteuerung.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass für die Gestaltung und Herrichtung von Straßen,

Lichtzeichenanlagen sowie Markierungen in signalisierten Kreuzungsbereichen der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer zuständig ist.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien

 

Anhänge

 

Keine