21-4312.1

Gefahrgeneigtes Fahren an der Kreuzung Beethovenstraße/Biedermannplatz entschärfen Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Beschlussempfehlung Ausschuss

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Gremium
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04.04.2023
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 20.03.2023 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines Antrags der CDU-Fraktion befasst und einstimmigfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

1.)    Das Bezirksamt möge, in Zusammenarbeit mit der Polizei und der zuständigen Fachbehörde prüfen, ob an der genannten Stelle eine Gefahrgeneigtheit durch den beschrieben Sachverhalt vorliegt.

 

2.)    Das Bezirksamt möge prüfen, ob ein Versetzen der Haltelinie der Linksabbiegerspur auf der Beethovenstraße etwas zurück hier eine Lösung ist (ähnliches ist an einigen Straßenzügen z.B. auf der Fuhlsbüttler Straße, auch zu sehen). Alternativ wäre zu prüfen, ob das Versetzen der Haltelinie in einen rechten Winkel zur Beethovenstraße eine Lösung wäre.

 

Begründung:

Wenn von der Beethovenstraße aus westlicher Richtung kommend gefahren wird, kann an der Kreuzung Adolph-Schönfelder-Straße/Beethovenstraße/Weidestraße/Schleidenstraße u.a. auch nach links, Richtung Schleidenstraße/Biedermannplatz (Richtung Saarlandstraße) abgebogen werden. Wenn man jedoch mit seinem PKW als Erster vor der Ampel noch auf der Beethovenstraße, genau vor der Haltelinie bei Rot steht, kommen die wiederum aus der Schleidenstraße in die Beethovenstraße dann rechts abbiegenden Fahrzeuge einem erheblich nah, so dass, die Situation durchaus gelegentlich gefahrgeneigt erscheint. Ein Versetzen des Haltestreifens etwas zurück, so dass er nicht mehr gleichauf mit der Haltelinie der Geradeausspur ist, könnte hier die Situation, auch gefühlt, etwas angenehmer gestalten, denn der Abstand zu den entgegenkommenden Fahrzeugen wäre etwas größer.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine