22-3777

Gefährliche Verkehrssituation Alte Landstraße / Ulzburger Straße - Vorschlag zur Entschärfung (bez. Drs. 22-3242) Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3556)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.26

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verkehrsdirektion wird um Stellungnahme zur Eingabe und Zuleitung der Stellungnahme an

den Petenten gebeten.

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Der Regionalausschuss Alstertal hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 den Beschluss gefasst, die Verkehrsdirektion zur Fertigung einer Stellungnahme zur Eingabe (Drs. 22-3242) aufzufordern und diese dem Petenten zukommen zu lassen.

Da sich eben dieser Petent bereits am 08.03.2026 mit einer wortgleichen Anfrage an das Bezirksamt Wandsbek gewandt hatte und diese über das Polizeikommissariat (PK) 35 an die VD 52 weitergleitet worden war, hat der Petent bereits am 26.03.2026 per E-Mail eine Antwort von der VD 52 erhalten.

Die Hinweise des Petenten bezogen sich auf die Linksabbiegebeziehung von Kfz, die aus der Alten Landstraße in Richtung Langenhorn abbiegen. Aus verschiedenen Gründen komme es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Konkret benannt wurden Beobachtungen, bei denen Fahrzeugführer beim Linksabbiegen sichtbar überrascht reagiert haben sollen, wenn sich Fußnger auf der Furt befunden hätten.

Weiterhin sprach der Petent an, dass die östliche Fußngerfurt im Bereich der dortigen Apotheke entfernt worden sei und seitdem die Fußngerquerungen auf der östlichen Furt im Bereich der vom Petenten als problematisch bewerteten Linksabbiegebeziehung zugenommen hätten.

Der Petent machte in seiner Anfrage Vorschläge für Veränderungen in der Schaltung der Lichtsignalanlage.

In der hier vorliegenden Stellungnahme wird die dem Petenten zugesendete Antwort der Bezirksversammlung wortgleich wiedergegeben. Eine Zusendung an den Petenten erfolgt von Seiten der VD 52 nicht.

Stellungnahme

vielen Dank für Ihre Schilderung der Verkehrssituation am Knotenpunkt Alte Landstraße / Ulzburger Straße, welche an die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion 52 weitergeleitet worden ist.

Eine Unfallauswertung für diesen Bereich haben wir zwischenzeitlich durchgeführt. Es gibt glücklicherweise keine Unfallhäufungen bei den von Ihnen beobachteten „kritischen Situationen“. Als kritisch bewerten Sie zum einen den Konflikt zwischen den aus der Alten Landstraße nach links abbiegenden Kfz und dem entgegenkommenden Geradeausverkehr aus der Ulzburger Straße und zum anderen die westlich gelegene Fußngerquerungsstelle am Knoten.

Festzustellen ist, dass gesicherte Linksabbiegebeziehungen ein höheres Maß an Sicherheit darstellen. Bekommt der Linksabbieger eine eigene Phase, dann werden bei Grünlicht sowohl der Gegenverkehr als auch der Fußngerverkehr bzw. Radverkehr angehalten. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Phasen in der Lichtsignalanlage bedeuten allerdings auch, dass der Verkehrsfluss gemindert wird. Es bedarf daher einer eingehenden Prüfung, ob an einem Knotenpunkt gesichert geschaltete Linksabbiegebeziehungen vor dem Hintergrund der leistungsfähigen Verkehrsabwicklung angeordnet werden können. Hierzu erfolgte eine Prüfung durch den LSBG (Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer) mit dem Ergebnis, dass mit einer zusätzlich gesicherten Linksabbiegephase die Leistungsfähigkeit dieses Knotens nicht mehr gegeben wäre. Die hieraus resultierenden Rückstauproblematiken wirken sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Aus diesem Grund ist eine gesicherte Schaltung des Linksabbiegers nicht möglich.

Die von Ihnen erwähnte zurückgebaute Fußngerfurt an der Ostseite des Knotens stellt einen vorüber-gehenden Zustand während der Straßenbauarbeiten an der Wellingsbütteler Landstraße dar. Der hier diskutierte Knoten befindet sich im Bereich der Umleitungsstrecke für diese Maßnahme. Aus diesem Grund gibt es auch den „doppelten Linksabbieger“ aus dem Poppenbütteler Weg in Richtung Alte Land-straße.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort die Hintergründe zu der Schaltung an dieser Lichtsignalanlage erläutern konnte. Für weitere Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung.“

Fazit

Die von dem Petenten beschriebene und als kritisch bewertete Abbiegebeziehung von der Alten Landstraße in den Poppenbütteler Weg stellt keine Unfallhäufung dar. Das örtlich zuständige PK 35 stellt in einer Stellungnahme fest, dass der entgegenkommende Verkehr gut zu erkennen ist.

Kritische Situationen mit Fußngern wurden von Seiten des PK 35 nicht beobachtet. Ein sog. Gelbblinker macht dort auf querende Fußnger / Radfahrer aufmerksam. Weiterhin bewertet das PK 35 die Verkehrssituation für den Linksabbiegeverkehr aus der Alten Landstraße in den Poppenbütteler Weg als verkehrssicher.

Verkehrsunfälle mit Fußnger- oder Radfahrerbeteiligung im Zusammenhang mit dem Linksabbiegen wurden bisher nicht erfasst.

Die Prüfung des LSBG zur gesicherten Schaltung der Linksabbiegebeziehung hat ergeben, dass diese aus Gründen der Leistungsfähigkeit sowie der Verkehrssicherheit nicht möglich ist.

Das Untersagen dieser Linksabbiegebeziehung stellt nach straßenverkehrsbehördlicher Beurteilung aktuell keine verhältnismäßige Maßnahme dar.

Die Vorschläge des Petenten können aus vorgenannten Gründen nicht umgesetzt werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.06.2026
Ö 14.26
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Alte Landstraße Ulzburger Str. Alte Landstraße Langenhorn Wellingsbütteler Landstraße Poppenbütteler Weg Alte Landstraße

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