Fuhlsbüttler Straße 599 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.03.2025, Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über beigefügte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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