Führerschein-Tauschpflicht: Wo ist der Tausch in Hamburg-Nord möglich? Anfrage gem. § 27 BezVG
Das Hamburger Abendblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 1.12.2025 über die Tauschpflicht von 1999-2001 ausgestellten Kartenführerscheinen [1]. Aufgrund von Terminknappheit beim LBV wird auch auf die Dienstleistung des Hamburg Service verwiesen. Dies ist umso wichtiger für die Menschen in Hamburg-Nord, da die Außenstelle des LBV in der Langenhorner Chaussee keine Leistungen mehr für Endkund*innen anbietet.
Das Hamburger Abendblatt schreibt aber auch: „Dort ist im Buchungstool allerdings nur die Rede vom Umtausch alter Papierführerscheine, nicht vom gerade jetzt wichtigen Tausch alter Kartenführerscheine mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001. Obwohl die Behörde auf Abendblatt-Anfrage auf diesen Weg verweist, sollten Interessierte zunächst in den Kundenzentren erfragen, ob dort wirklich auch Kartenführerscheine getauscht werden.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Bezirksversammlung (BV) Hamburg Nord stellt verschiedene Fragen im Hinblick auf die Tauschpflicht von Führerscheinen und den diesbezüglichen Bericht des Hamburger Abendblattes vom 1. Dezember 2025. Von Interesse ist hierbei für die BV auch, welche Unterstützungsleistungen der Hamburg Service vor Ort (HS) für den Landesbetrieb Verkehr (LBV) leistet.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke nimmt unter Einbeziehung der Behörde für Verkehr und Mobilität wie folgt Stellung:
In der Anfrage ist von „Kundenzentren“ die Rede. Senat und Bürgerschaft haben indes mit Gründung des HS beschlossen, dass die ehemaligen bezirklichen Kundenzentren die Bezeichnung „Standorte Einwohnerangelegenheiten“ führen.
Für Führerscheintausche sind die Standorte des LBV zuständig. Der HS unterstützt aber im Sinne eines breit angelegten Bürgerservice vor Ort den LBV u.a. auch bei Führerscheintauschen. Dabei muss er aber darauf achten, dass die vorhandenen Kapazitäten so eingesetzt werden, dass das eigene Dienstleistungsangebot des HS im Übrigen (z.B. Personalausweise, Reisepässe, Wohnsitzänderungen etc.) nicht eingeschränkt wird. Die Kooperation zwischen HS und LBV bezog sich bisher auf den Tausch von Papierführerscheinen.
Eine Statistik über die Anzahl der jeweils Tauschpflichtigen existiert nicht, da der LBV keinen Zugriff auf entsprechende Registerdaten hat. Dies hat den Hintergrund, dass keine Verbindung des Melde- und des Führerscheinregisters besteht und die einschlägigen Daten der tauschpflichtigen Personen nicht herausgefiltert werden können. Die Bedarfe und verfügbaren Kapazitäten des LBV müssen daher anhand der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre geplant werden. So bietet der LBV für den Führerscheintausch in diesem Jahr bereits rund 25 % mehr Termine als im Vorjahr an. Darüber hinaus wurden die Kapazitäten im Dezember 2025 im zuständigen Führerscheinbereich nahezu verdoppelt.
Dennoch ist anzumerken, dass es trotz vorausschauender Planungen bei dieser Dienstleistung unterjährig, vor allem unmittelbar vor dem Ablauf der nächsten Umtauschfrist am 19. Januar, zu einer kurzfristigen hohen Nachfrage kommen kann. U.a. hat auch die mediale Berichterstattung in diesem Jahr zu einem solch unvorhergesehenen Anstieg der Nachfrage nach Terminen geführt. Der LBV kann in diesen Fällen gezielt nachsteuern und sukzessive weitere Kontingente für Termine freischalten. Darüber hinaus ist es gängige Praxis, dass der LBV stornierte Termine im System kurzfristig wieder freigibt, sodass diese ebenfalls wieder buchbar sind. Auch für den kommenden Januar 2026 wurde das Terminangebot kurzfristig nach der gestiegenen Nachfrage entsprechend erhöht.
Weiterhin wird sich die Bedarfsplanung für die Folgejahre an den Erfahrungen des aktuellen Jahres orientieren. Um nächstes Jahr die Terminnachfrage gleichmäßiger zu verteilen, plant der LBV im kommenden Sommer zudem eine Werbekampagne zum Führerscheintausch. Sie soll frühzeitig erinnern, dass der Führerscheintausch rechtzeitig beantragt wird. Kundinnen und Kunden werden über die Internetseite des LBV außerdem dazu aufgerufen, nur Termine zu buchen, wenn sie ihren Führerschein tatsächlich bis zur nächsten Frist tauschen müssen, damit eine verbesserte Kundensteuerung möglich ist.
Der HS hat, seit Auslaufen der offiziellen Frist für den Tausch von Papierführerscheinen (01/2025) dem LBV angeboten, in allen Standorten den Tausch von Kartenführerscheinen vorzunehmen, wenn dies prozessvereinfachend nicht über Formblatt, sondern gleich digital im System des LBV erfolgen kann. Dieses Interesse teilt auch der LBV, dieses konnte aber bisher nicht umgesetzt werden. Durch die aktuell angespannte Terminsituation für den Tausch von Kartenführerscheinen beim LBV, haben der Hamburg Service und der LBV vereinbart, den Tausch nunmehr in allen Standorten zu ermöglichen. Dies wird seit kurzem schrittweise umgesetzt und ist im Bezirk Hamburg-Nord bereits in den Standorten Langenhorn und Barmbek-Uhlenhorst, Öffnungszeiten jeweils Montag bis Freitag von 7- 19 Uhr, möglich. Im Standort Hamburg-Nord kann der Führerscheintausch aktuell nicht beantragt werden. In monatlichen Abstimmungen mit dem LBV koordinieren sich beide Partner zur Weiterentwicklung und stellen gemeinsam sicher, dass der LBV für die Weiterbearbeitung der beim Hamburg Service beantragten Dienstleistungen ausreichend Kapazitäten vorhält.
Ist ein Kartenführerschein zu tauschen, ist folgendes mitzubringen: Alter Führerschein, biometrisches Passfoto und ein Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass). Zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die alten Klassen und Inhaberrechte behalten möchte ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre oder ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr. Werden diese Gutachten nicht ergänzend vorgelegt, dürfen weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen gefahren werden, wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird. Die Gebühr für den Tausch beträgt 44,70 Euro. Der neue Führerschein wird per Post zugesandt. Die Bearbeitungszeit des LBV beträgt derzeit in der Regel zwei bis drei Monate (vier Monate in Zeiten hoher Nachfrage Dez/Jan/Feb). Wenn der Führerschein schneller benötigt wird, werden die Kunden an den LBV verwiesen, wo eine Expressbeantragung ausgeführt werden kann. Die Gebühr für den Expressversand beträgt 26,40 Euro zusätzlich.
Bezirksabgeordnete: Timo B. Kranz, Marcel Bulawa, Daniela Clément, Katharina Fischer-Zernin, Sidney Gregor-Wielan, Nadja Grichisch, Katrin Hofmann, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Azra Kültür, Isabel Permien, Angelina Platz, Carsten Redlich, Christoph Reiffert, Thorsten Schmidt, Nergis Zarifi
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