Freundschaftsbänke im Bezirk Hamburg-Nord - Bestand, Zustand und Planung Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Ende Juni findet erneut die bundesweite Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ (22.-28. Juni 2026) statt. Diese wurde erstmals im Jahr 2023 durchgeführt und von der damaligen Bundesregierung initiiert, die Einsamkeit als gesellschaftliche und gesundheitliche Herausforderung anerkannt hat.
Einsamkeit betrifft alle gesellschaftlichen Gruppen, in besonderem Maße jedoch ältere Menschen. Aus diesem Grund wurde das Thema auch in das Programm der altersfreundlichen Stadt für Hamburg aufgenommen. Darauf verständigte sich die Koalition aus SPD und GRÜNEN; der Senat hat sich zur Umsetzung verpflichtet. Der Antrag auf Aufnahme in das weltweite Netzwerk der WHO „Age-friendly City“ wurde gestellt, und im Februar 2025 wurde die Freie und Hansestadt Hamburg als vierte Stadt in Deutschland aufgenommen.
Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Einsamkeit sind die sogenannten „Freundschaftsbänke“, die ebenfalls Bestandteil des Konzepts sind. Im Unterschied zu herkömmlichen Parkbänken sind Freundschaftsbänke farblich hervorgehoben und mit einem Spruch versehen, der zum Gespräch („Klönen“) einlädt. Sie fördern so den sozialen Zusammenhalt, laden zum Austausch ein und schaffen Begegnungen zwischen verschiedenen Generationen. Darüber hinaus tragen sie zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei.
Diese Bänke sollen gut sichtbar im Stadtbild platziert werden, insbesondere an Orten, die häufig von älteren Menschen frequentiert werden oder entlang ihrer alltäglichen Wege liegen. Sie bieten nicht nur älteren Menschen, sondern auch Familien und mobilitätseingeschränkten Bürger*innen die Möglichkeit, sich auszuruhen und Kontakte zu knüpfen.
Um eine Ausstattung aller Bezirke mit Freundschaftsbänken zu ermöglichen, wurde vom Land Hamburg eine Finanzierungsmöglichkeit geschaffen. In einem Antrag hatten die Fraktionen von SPD und GRÜNEN wurde die Bürgerschaft aufgefordert, für die Seniorenpolitik ein entsprechendes Investitionsprogramm zu beschließen. (Drs. 22/10295, Kapitel C 4; [1])
Dort heißt es:
„Der Senat wird ersucht, (…) Investive Mittel in Höhe von 250 000Euro sowie konsumtive Mittel in Höhe von 70.000 Euro pro Jahr nach Einwohnerwert der Bezirke zur Errichtung von „alters- und kommunikationsfreundlichen Bänken zur Verfügung zu stellen und der Bürgerschaft bis zum 31.12.2024 über die Umsetzung zu berichten.“
Ich frage vor diesem Hintergrund:
Vorbemerkung:
Im Bezirk Hamburg-Nord wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Bänke im öffentlichen Raum aufgestellt. Grundsätzlich verstehen wir alle vorhandenen Sitzgelegenheiten als Orte, die sowohl der Erholung als auch dem nachbarschaftlichen Austausch dienen können. Eine gesonderte Ausweisung einzelner Bänke als „Freundschaftsbänke“ wurde als nicht erforderlich bewertet, da jede Bank gleichermaßen zum Gespräch einladen kann, ohne dass Personen, die lediglich eine Pause einlegen möchten, dadurch ausgeschlossen werden.
Die Finanzierung von Sitzgelegenheiten im öffentlichen Straßenraum ist über das bezirkliche 100-Bänke-Programm gesichert. Die Finanzierung der Sitzbänke im öffentlichen Stadtgrün erfolgt über die zugewiesenen Haushaltsmittel Grün. Es sind keine thematisch gestalteten „Mottobänke“ vorgesehen, daher wurden die angebotenen zusätzlichen Finanzmittel nicht in Anspruch genommen.
Keine, siehe Vorbemerkung.
An keinen, siehe Vorbemerkung.
Fehlanzeige, siehe Vorbemerkung.
Keine, siehe Vorbemerkung
Die Nutzung der aufgestellten Bänke wird nicht erfasst, daher liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wurde festgestellt, dass neu eingebaute Sitzbänke zum Teil mit Farbe besprüht wurden. Vereinzelt kommt es auch zu Vandalismus. Eine statische Erfassung erforderlicher Unterhaltung und Vandalismus erfolgt nicht. Erfahrungen anderer Bezirke, die darüber hinausgehen, liegen nicht vor.
Wie steht das Bezirksamt generell zu dieser Form der Kommunikationsförderung?
Welche Vor- oder Nachteile sieht es in der Aufstellung von Freundschaftsbänken?
Das Bezirksamt bewertet Maßnahmen zur Kommunikationsförderung im öffentlichen Raum grundsätzlich positiv und hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Sitzgelegenheiten im öffentlichen Straßenraum aus dem 100-Bänke-Programm und in öffentlichen Grünanlagen eingebaut. Auf Grund nicht auskömmlicher Unterhaltungsmittel können kostenintensive Einzelanfertigung finanziell nur bedingt instandgehalten werden, so dass Schäden in der Folge zu ersatzlosem Abbau führen können. Standardisierte Bänke können daher schneller und kostengünstiger repariert oder ausgetauscht werden, so dass diese wiederum schnell wieder der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Im Weiteren siehe Vorbemerkung.
Dr. Bettina Schomburg 05.05.2026
(Bezirksamtsleitung)
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