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Freizeit und Sport in der Nachbarschaft: Wasserwege im Bezirk wohnortnah und umweltverträglich zugänglich machen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport

Beschlussempfehlung Ausschuss

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17.06.2021
Sachverhalt


Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 01.06.2021 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

„ Die Bezirksverwaltung wird beauftragt,

 

  1. geeignete Einsetzpunkte (Uferbefestigung/Steg/öffentliche Zuwegung)  zusammen mit grundlegenden Verhaltensregeln für die Nutzung der Alster und der Kanäle zentral und leicht auffindbar als vom Bezirk ausgewiesenen Einsetzpunkte verfügbar zu machen (z.B. auf der Website des Bezirks)

 

  1. zu prüfen, welche vorhandene privaten Einsetzpunkte gegebenenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden können (z.B. auf dem Gelände von Wassersportvereinen) und entsprechende Verhandlungen mit den Eigentümern zu führen

 

  1. in Zusammenhang mit den Wassersportvereinen und der Wasserschutzpolizei zu prüfen, welche Inhalte zur Verbreitung auf Infotafeln geeignet sind und an welchen Stellen diese aufgestellt werden können.

 

  1. sich um die Finanzierung weiterer Einsetzpunkte zu bemühen.“

 

Hintergrund:

 

Der Bezirk Hamburg Nord verfügt mit der Alster und ihren Kanälen über eine Vielzahl von für Freizeitsportler attraktiven Wasserflächen. Neben den etablierten Vereinen und Bootsverleihen nutzen immer mehr Menschen dafür auch eigene Sportgeräte, vor allem das sogenannte Stand-up-Paddeling erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dies ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen epidemiologischen Lage zu begrüßen, da es vielen Menschen im Bezirk ermöglicht, sich wohnortnah und risikoarm an der frischen Luft sportlich zu betätigen.

Da zum Einsetzen der Sportgeräte überall entlang der Wasserwege flache Uferstellen genutzt werden, können hier empfindliche Böschungen und Ufervegetation beschädigt werden. Zudem sind größere Abschnitte von Wasserwegen vorhanden, die bislang nicht für den direkten Zugang erschlossen sind.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.