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Flohmarkt auf dem Marie-Jonas-Platz in Eppendorf am 25.10.2020: Hygienekonzept

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Am Sonntag, 25.10. fand auf dem Marie-Jonas-Platz in Eppendorf ein Flohmarkt statt. Nach Einschätzung eines Bürgers, befanden sich geschätzt mehr als 100 Personen auf dem Platz, viele davon ohne oder nur mit zu geringem Abstand zueinander.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

  1. Warum hat die Bezirksverwaltung den Flohmarkt vor dem Hintergrund der stark steigenden Infektionszahlen genehmigt?

Das Bezirksamt, Fachamt Management Öffentlicher Raum, kann einen Flohmarkt dieser Art lediglich nach dem Hamburger Wegegesetz (HWG) prüfen und versagen. Danach lagen keine Gründe für eine Versagung vor.

  1. Gab es ein Hygiene-Konzept?
    1. Wenn ja, welche wesentlichen Maßnahmen wurden beschlossen?
    2. Wenn nein, warum nicht?

Für die Durchführung von Flohmärkten schreibt § 13 der Eindämmungsverordnung vor, dass die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 gelten (Mund-Nase-Schutz, Abstandsregeln). § 9 findet keine Anwendung, d.h. insbesondere, dass kein Schutzkon-zept erstellt werden muss.

  1. Welche Maßnahmen gab es, die für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen gesorgt haben?

Nach den Vorschriften der Eindämmungsverordnung ist der Veranstalter selbst verantwortlich, dass die Hygienemaßnahen eingehalten werden. Hierauf hat die Bezirksverwaltung in der Genehmigung nach dem Wegegesetz (s. Antwort Frage 1) besonders drauf hingewiesen. Darin wurde besonders hervorgehoben "…Der Erlaubnisinhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Auflagen der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in der FHH … eingehalten werden."

Michael Werner-Boelz 05.11.2020

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Marie-Jonas-Platz
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