Elektro-Rettungboot für die Alster: stadtweites Interesse, volle Finanzierung durch die Stadt Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport
Letzte Beratung: 16.01.2025 Bezirksversammlung Ö 5.2
Hamburgs Gewässer sind beliebte Orte für Freizeitaktivitäten und Wassersport. In den
letzten Jahren hat die Nutzung der Gewässer stark zugenommen. Damit sind auch die
Anforderungen an die Wasserrettung gestiegen. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Hamburg e. V. (DLRG) hat im letzten Jahr in Hamburg 528 Hilfeleistungen verzeichnet und
dabei 101 Menschen vor dem Tod bewahrt. Dennoch sind mindestens 21 Menschen
in Hamburg ertrunken. Im Jahr 2022 waren es 10
(https://www.mopo.de/hamburg/rettungsschwimmer-so-viele-stunden-verbrachten-sie-im_wasser/). Damit leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesellschaft.
Die Alster wird insbesondere in drei Bezirken stark von Menschen für Freizeitaktivitäten und
Wassersport genutzt. In Hamburg-Nord, Eimsbüttel und Hamburg-Mitte. Allerdings sind es
Menschen aus allen Bezirken, die die Alster nutzen ebenso wie Touristinnen und Touristen.
Die Rettungsdienstleistung übernimmt die DLRG Wandsbek e. V. Für die Wasserrettung erhalten die Bezirke keine zusätzlichen Mittel, um über bezirkliche Sondermittel z. B. die
Ausstattung für Rettungsdienstleistungen zu finanzieren.
Die Bürgerschaft hat letztes Jahr eine Änderung der Verordnung zur Regelung der
Benutzung der schiffbaren Alster durch maschinenangetriebene Fahrzeuge
(Alsterschifffahrtsverordnung) beschlossen. Laut § 3 Abs. 4 Satz 1 ebendieser Verordnung,
erhalten ab dem 01.01.2025 nur noch Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb eine Erlaubnis,
die Alster zu befahren.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Schifffahrt künftig emissionsfrei auf der Alster sein wird.
Doch sehen wir das Erreichen dieses Zieles, ebenso wie die Rettungsdienstleistung auf der
Alster, als gesamthamburgische Interessen an und sehen daher auch die Bürgerschaft in
der Pflicht, die dafür notwendige Neuanschaffung eines emissionsfreien Bootes vollständig
zu finanzieren. Doch statt der benötigten 196.817,39 € bewilligt die Bürgerschaft lediglich
100.000,00 €. Den Rest muss die DLRG Wandsbek e. V. in den drei Bezirken, durch die die
Alster fließt, sowie der IFB beantragen und die Differenz aus dem Erlös des Verkaufs der
alten Boote bzw. aus Eigenmitteln finanzieren.
Die DLRG leistet mit ihrem Wasserrettungsdienst einen enormen gesellschaftlichen Beitrag.
Sie rettet Leben und macht die Nutzung der Alster sicherer, was vielen Menschen sichere
Freizeitaktivitäten an, in und auf der Alster ermöglicht.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge sich beim Senat
dafür einsetzen, dass die Förderung für die Neuanschaffung eines emissionsfreien
Rettungsbootes für den DLRG Wandsbek e. V. von der zuständigen Behörde so erhöht wird,
dass keine Sondermittel aus den Bezirksversammlung zur Finanzierung erforderlich sind.
Fraktion Die Linke HH-Nord
Marco Hosemann, Dino Ramm, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:
Die BIS befürwortet die Beschaffung eines Elektro-Rettungsbootes für die präventive Wasserrettung auf der Alster. Es wird darauf hingewiesen, dass die DLRG als eine von fünf privaten Hilfsorganisationen gemäß § 5 Abs. 1 HmbKatSG zur Mitwirkung im Hamburger Katastrophenschutz verpflichtet ist. Das Aufgabenspektrum der DLRG im Katastrophenschutz ist in einer Leistungsbeschreibung verankert und umfasst unter anderem die Rettung von Menschen und Tieren aus Wassergefahren, einschließlich der Eisrettung (Anlage 1). Eine Zuwendungsfähigkeit durch die BIS wäre nur gerechtfertigt, wenn das Boot ausschließlich für den Katastrophenschutz angeschafft und eingesetzt würde. Da das Boot hauptsächlich auf der Alster im Regeldienst der DLRG im Rahmen der präventiven Wasserrettung zum Einsatz kommenwürde, wird eine finanzielle Beteiligung der BIS als nicht begründbar angesehen.
Die Feuerwehr Hamburg ist originär für die Wasserrettung, nach bereits erfolgtem Eintritt eines Notfalls, zuständig. Mit Blick auf die präventive Wasserrettung zur Vermeidung von Badeunfällen handelt die DLRG jedoch in eigener Zuständigkeit. Die DLRG- ist überdies im Rahmen einer Vereinbarung aus 1988 in Verbindung mit dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) in die Wasserrettung einbezogen (Anlage 2). Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Mitwirkung in eigener Finanzverantwortung der DLRG erfolgt und keine Ansprüche gegen die Freie und Hansestadt Hamburg daraus hergeleitet werden können.
Eine Finanzierung seitens der BIS für Beschaffungen ist aufgrund des Einsatzzweckes außerhalb des reinen Katastrophenschutzes nicht vorgesehen. Obwohl viele städtische Ressourcen, einschließlich jener der Hilfsorganisationen, neben ihrem Hauptzweck auch subsidiär dem Katastrophenschutz dienen, rechtfertigt dies keine generelle Finanzierung durch die BIS.
Es wird empfohlen eine mögliche Finanzierung durch die Bezirksämter zu prüfen, da diese für die örtliche Gefahrenabwehr und damit auch für die Anforderung der DLRG zur präventiven Überwachung von Gewässern zwecks Vermeidung von Badeunfällen (hier: Management öffentlicher Raum) zuständig sind. Zusätzlich wird vorgeschlagen, eine Förderung durch die BUKEA aus Klimaschutzmitteln zu prüfen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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