22-2026

Einschätzung des Ausweichverkehrs im Zusammenhang mit Fernwärmeausbau, U5 Bau und der Planung der Veloroute 4 / Rathenaustraße Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Im Regionalausschuss FOLAG wurde der Antrag zur Sicherstellung einer umfassenden öffentlichen Beteiligung im Entwicklungsprozess der Veloroute 4 / Rathenaustraße mit Verweis auf den geplanten Fernwärmeausbau zum Flughafen (bis Ende 2028) sowie die Bauarbeiten zur U5 abgelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dass durch diese Maßnahmen erheblicher Ausweichverkehr über die Rathenaustraße zu erwarten sei und dies den Planungs- und Umsetzungsprozess zur Veloroute 4 beeinträchtigen würde.

Wir fragen:

Veröffentlichungen des Bezirksamts zur Verkehrssituation

  1. Hat das zuständige Fachamt im Bezirksamt Hamburg‑Nord bislang Unterlagen, Stellungnahmen oder fachliche Einschätzungen veröffentlicht, die sich mit den zu erwartenden Ausweichverkehren auf der Rathenaustraße im Zusammenhang mit dem Fernwärmeausbau zum Flughafen sowie den Bauarbeiten zur U5 befassen?

Falls entsprechende fachliche Bewertungen existieren, bitte wir um deren Übermittlung.

Nein, die Frage der Ausweichverkehre ist bisher nicht betrachtet worden.

  1. Teilt das Fachamt die Einschätzung der Koalition, dass der zu erwartende Ausweichverkehr durch den Fernwärmeausbau und den Bau der U5 einen Planungsprozess zum jetzigen Zeitpunkt oder die spätere Umsetzung der Veloroute 4 auf der Rathenaustraße wesentlich beeinträchtigen oder konterkarieren würde?

Falls ja, bitten wir um eine fachliche Begründung.

Ausweichverkehre haben insofern keinen Einfluss auf den Planungsprozess, da bei der Umsetzung im Rahmen der Baustellenkoordination eine gesonderte Prüfung von parallellaufenden Baumaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Rathenaustraße vorgenommen würde. Es ist davon auszugehen, dass der Fernwärmeausbau dann bereits abgeschlossen ist (siehe Antwort auf Frage 3). Nach bisherigen Erkenntnissen des Bezirksamtes gibt es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den bestehenden oder anstehenden Baustellen im Rahmen des U5-Ausbaus und dem Verkehrsaufkommen in der Rathenaustraße.

Zeitlicher Rahmen der Planung

  1. Wie lange würde - aus Sicht des Bezirksamts - der gesamte Planungsprozess für die Veloroute 4 im Abschnitt Rathenaustraße voraussichtlich dauern, einschließlich:
    • Aufbereitung der Verkehrsuntersuchung in verständlicher Form
    • Durchführung der vorgesehenen Beteiligungsformate
    • Abstimmung mit den beteiligten Fachbehörden
    • Beauftragung und Koordinierung der Straßenbaufirmen

Der gesamte Planungsprozess würde folgende Schritte beinhalten, die sich jeweils nur sehr grob zeitlich einschätzen lassen:

- Aufbereitung Verkehrsuntersuchung und konkreter Planungsauftrag durch die Bezirkspolitik: 3 Monate

- Aufnahme des Planungsprozesses, Festlegung des Beteiligungsumfangs und -formats, ggf. Beauftragung eines Beteiligungsbüros: 4 Monate (abhängig von den Kapazitäten des beauftragten Planungsbüros)

- Durchführung der Bürgerbeteiligung in zwei Schritten (Abfrage Bedarfe + Ermittlung einer Vorzugsvariante): 6 Monate

- Entwurfsplanung der Vorzugsvariante inklusive Abstimmung mit den beteiligten Trägern öffentlicher Belange (Verschickung): 12 Monate

- Durchführung der Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung: 10 Monate

Insgesamt würde der Prozess rd. drei Jahre dauern. Diese grobe zeitliche Abschätzung unterliegt dem Vorbehalt, dass größere Hindernisse und unvorhersehbare Ereignisse und Abwägungen eine entsprechende Verlängerung mit sich bringen können.

  1. Zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt wäre realistisch mit ersten Einschränkungen auf der Rathenaustraße durch die Bauarbeiten des Ausbaus zur Radroute zu rechnen?

In Anbetracht der groben zeitlichen Schätzung (Antwort zu Frage 3) wäre der Baubeginn nicht vor dem Frühjahr 2029 realistisch. Voraussetzung dafür ein Start mit dem Planungsprozess im 2. Quartal 2026.

Dr. Bettina Schomburg 08.04.2026

(Bezirksamtsleitung)

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Rathenaustraße
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