21-3966

Einsatz von Ombudspersonen aus anderen Bezirken

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.11.2022
Ö 9.1
Sachverhalt

 

 

Die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe „OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte“ hat seit dem 01.07.2021 ihre Arbeit erfolgreich aufgenommen und es sind bereits 22 Ehrenamtliche als unabhängige Ombudspersonen tätig. Diese sind in den bezirklichen Jugendhilfeausschüssen entsprechend der bezirklichen Umsetzungskonzepte berufen worden.

Damit bezirkliche Beratungsteams arbeitsfähig sind braucht es mindestens 3 Ehrenamtliche pro Bezirk. Die Ehrenamtlichen verfügen über unterschiedliches professionelles Erfahrungs- und Expert*innenwissen, was eine umfängliche Beratungstätigkeit befördert. Damit das spezifische Expert*innenwissen nicht nur einem Bezirk vorbehalten bleibt, ist es sinnvoll, dass Ombudspersonen anlassbezogen auch in Bezirken tätig werden können, in denen sie nicht berufen sind.

 

Anlassbezogen kann beispielsweise bedeuten:

 

-          spezifisches Expert*innenwissen (Kostenheranziehung, Pflegekinder, psychische Erkrankungen, zielgruppenspezifisches Wissen)

-          Nicht-vollständig besetzte Ombudsteams, Krankheits- und Urlaubsvertretungen

-          Arbeit im Tandem als Qualitätsmerkmal und zu Fortbildungszwecken

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme und Zustimmung zum Verfahrensvorschlag gebeten, dass ehrenamtliche Ombudspersonen anlassbezogen auch in einen anderen Bezirk berufen werden können.

 

Michael Werner-Boelz

 

 

Anhänge

 

Keine