Einsatz von Ombudspersonen aus anderen Bezirken Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Letzte Beratung: 06.12.2022 Hauptausschuss Ö 8.8
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.11.2022 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Jugendhilfeausschuss hat Kenntnis genommen und stimmt dem Verfahrensvorschlag zu, dass ehrenamtliche Ombudspersonen anlassbezogen auch in einen anderen Bezirk berufen werden können.“
Begründung:
Die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe „OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte“ hat seit dem 01.07.2021 ihre Arbeit erfolgreich aufgenommen und es sind bereits 22 Ehrenamtliche als unabhängige Ombudspersonen tätig. Diese sind in den bezirklichen Jugendhilfeausschüssen entsprechend der bezirklichen Umsetzungskonzepte berufen worden.
Damit bezirkliche Beratungsteams arbeitsfähig sind braucht es mindestens 3 Ehrenamtliche pro Bezirk. Die Ehrenamtlichen verfügen über unterschiedliches professionelles Erfahrungs- und Expert*innenwissen, was eine umfängliche Beratungstätigkeit befördert. Damit das spezifische Expert*innenwissen nicht nur einem Bezirk vorbehalten bleibt, ist es sinnvoll, dass Ombudspersonen anlassbezogen auch in Bezirken tätig werden können, in denen sie nicht berufen sind.
Anlassbezogen kann beispielsweise bedeuten:
- spezifisches Expert*innenwissen (Kostenheranziehung, Pflegekinder, psychische Erkrankungen, zielgruppenspezifisches Wissen)
- nicht-vollständig besetzte Ombudsteams, Krankheits- und Urlaubsvertretungen
- Arbeit im Tandem als Qualitätsmerkmal und zu Fortbildungszwecken
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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