Eingabe: Unkoordinierte Baumaßnahmen in HH-Hamm
Letzte Beratung: 07.12.2020 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.1
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Ich bin Anwohner in „Schwarze Straße“ in Hamburg-Hamm. Seit Jahren wurde und wird im Umfeld gebaut mit teils erheblichen Wegfall von Parkraum während der Baumaßnahmen. Dies führte teilweise zu einer erheblichen Verärgerung der Anwohner*innen. Wie Sie sicherlich wissen, wird die Parksituation im Quartier noch verschärft durch Pendler, die im Umfeld der U-Bahnstation „Burgstraße“ ihren PKW parken. Insbesondere nach Einführung von Parkgebühren für die P+R – Anlagen an Bahnhöfen erfolgte eine deutliche Zunahme von parkenden Pendlern in Wohngebieten. Dabei ist das Umfeld der Station „Burgstraße“ besonders attraktiv, da von hier die günstigsten HVV-Tarife zur Fahrt in die Innenstadt gelten.
Derzeit sind in „Schwarze Straße“ während der Baumaßnahmen für eine Wohnanlage bis Ende August 2021 über 30 Parkplätze nicht verfügbar. Wenn jetzt von Anfang September bis Ende Dezember 2020 die Jordanstraße für den Ausbau der Veloroute 13 gesperrt wird, ist zu erwarten, dass sich die Parksituation für die Anwohner im Quartier weiter drastisch verschärfen wird.
Auch in der Burgstraße sind Parkplätze durch Baumaßnahmen entfallen. Im Baustellen-Ticker des Wochenblatts habe ich gelesen, es sind Leitungsarbeiten bis Ende Februar 2021. Die Frage nach der zeitlichen Koordinierung von Baumaßnahmen im bzw. im unmittelbaren Umfeld des Quartiers bezieht sich somit auf drei unterschiedliche Baumaßnahmen.
Es stellt sich daher die Frage, warum erfolgte keine bessere Koordinierung der unterschiedlichen und umfangreichen Baumaßnahmen im Quartier und wie wurden die unterschiedlichen privaten Interessen einerseits von Anwohnern und andererseits von Bauherren sowie das öffentliche Interesse an der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur gegeneinander abgewogen?“
Das Bezirksamt teilt zur Eingabe folgendes mit:
Die Koordinierung von Baustellen bezieht sich in erster Linie darauf, dass der übergeordnete Verkehrsfluss in Hamburg weitgehend aufrecht erhalten bleibt.
Weiter wird geprüft, ob verschiedene Realisierungsträger, ihre Baumaßnahmen zumindest in Teilen kooperativ durchführen können, so dass z.B. eine gemeinsame Baustelleneinrichtung geplant wird.
Dabei beschränkt sich der Fokus i.d.R. auf Hauptverkehrsstraße bzw. auf Straße des BSGB (Bezirksstraßen gesamtstädtischer Bedeutung). Baustellen auf sonstigen untergeordneten Bezirksstraßen werden hinsichtlich der Verkehrssicherheit von den jeweiligen Polizeikommissariaten betreut.
Auch muss zwischen Straßen- und Leitungsbau, sowie privaten Hochbau unterschieden werden. Die Koordinierung von privatem Hochbauvorhaben ist auch rechtlich nur sehr bedingt möglich.
Der Hochbau in der Schwarzen Straße befindet sich in einer sonstigen Bezirksstraße. Die Anwohner können größtenteils auch auf andere Straßen ausweichen.
Temporäre Einschränkungen bezüglich der Parkplatzsituation müssen hingenommen werden und sind regelhaft nicht Bestandteil der Baustellenkoordination.
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Um Beratung wird gebeten.
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