21-1929

E-Scooter: Online Mieten - online Parken! Gemeinsamer Antrag der Grüne-Fraktion und der SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.01.2021
Sachverhalt

 

In den letzten zwei Jahren sind elektrisch betriebene Tretroller – sogenannte E-ScooterTeil des alltäglichen Straßenbildes in Hamburg geworden. Leider stören sie dieses Bild oftmals und insbesondere dann, wenn sie gerade nicht gefahren, sondern z.B. auf Gehwegen abgestellt werden. Häufig blockieren geparkte E-Scooter Wege, so dass Rollstuhlfahrer*innen oder Menschen mit Kinderwagen  kaum noch vorbei kommen. Gerade im Umfeld von U- und S-Bahnhöfen – typische Ziele für die Nutzer*innen der E-Scooter – finden sich oft nicht nur ein oder zwei, sondern gleich eine ganzes Dutzend solcher schlecht geparkter Gefährte.

 

Um eine regelmäßige Blockade der Gehwege zu vermeiden, wäre es wünschenswert, wenn E-Scooter an den Bahnhöfen gebündelt an einem bestimmten Ort abgestellt würden: einem offiziellen E-Scooter Parkplatz. Solange die Zahl der Leih-E-Scooter noch überschaubar ist, müssen diese Parkplätze nicht zwangsläufig physisch markiert oder ausgebaut werden.

 

Alle Leihvorgänge werden ausschließlich über eine App abgewickelt, in der auch heute schon Parkverbotszonen für E-Scooter dargestellt sind. E-Scooter-Sammelplätze an Schnellbahn-Haltestellen könnten ebenfalls in den jeweiligen Apps dargestellt werden. So müsste das Bezirksamt zwar immer noch eine geeignete Fläche zum Parken der E-Scooter identifizieren, diese muss jedoch nicht extra baulich hergestellt werden. Funktionieren wird dies aber schon aus Bequemlichkeit nur, wenn parallel Verbotszonen im Bahnhofsumfeld ausgewiesen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

 

  1. Das Vorsitzende Mitglied möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass diese zusammen mit den Betreiber*innen von E-Scooter-Verleihsystemen in Hamburg bevorzugte Parkflächen für E-Scooter identifiziert. Diese sollen in den jeweiligen Apps angezeigt werden. Solche E-Scooter-Parkflächen sollen insbesondere in der Umgebung von U- und S-Bahnhöfen eingerichtet werden.

 

  1. Die bevorzugten Parkflächen sollen jeweils mit entsprechenden Parkverbotsflächen im unmittelbaren Umfeld kombiniert werden.

 

 

 

Thorsten Schmidt        Sebastian Haffke

(Grüne-Fraktion)       (SPD-Fraktion)