Dulsberg 1 - Nutzung der Flächen am Osterbekkanal (II) Kleine Anfrage Nr. 36/2017 von Herrn Markus Pöstinger und Frau Dorle Olszewski von der Gruppe Piraten
Im Stadtteilrat Dulsberg gibt es Überlegungen in Bezug auf einen Fußweg am Osterbekkanal auf der in Drucksache 20-3928 angesprochenen Fläche parallel zum Alten Teichweg und zwischen Krausestraße und Elsässer Straße. Diese Überlegungen beziehen sich nicht auf die im Bebauungsplan "Dulsberg 1" als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche, sondern auf die dem Anschein nach als "Versorgungsfläche und andere Fläche öffentlicher Nutzung" ausgewiesene Fläche direkt benachbart zum Osterbekkanal.
Zur Antwort der Verwaltung in der oben angeführten Drucksache auf unsere Kleine Anfrage haben wir zur Konkretisierung daher noch ein paar ergänzende Fragen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Flurstück 6652: Für die Fläche wurde eine widerrufliche Baugenehmigung erteilt.
Flurstück 6210: Hierfür liegen keine Bau-bzw. Nutzungsgenehmigungen vor. Ob Regelungen über Pachtverträge getroffen wurden, ist beim Bezirksamt nicht bekannt.
a) Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist auf die Liegenschaftskarten (Flurkarte) für die
Aufteilung von Grundstücken (siehe Anlage).
b) Hierzu hat das Bezirksamt bislang keine Überlegungen angestellt.
werden.
Flurstück 6652: Für die Fläche wurde eine widerrufliche Baugenehmigung erteilt.
Flurstück 6210: hierfür liegen keine Bau-bzw. Nutzungsgenehmigungen vor. Ob Regelungen über Pachtverträge getroffen wurden, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
a) Ja, für das Flurstück 6652 kann der Widerruf ausgesprochen werden.
Für das Flurstück 6210 kann diese Frage seitens WBZ 2 nicht beantwortet werden.
b und c) Dies kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.
07.03.2017
Harald Rösler
Flurkarte; Kleine Anfrage Nr. 36/2017
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