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Dulsberg 1 - Nutzung der Flächen am Osterbekkanal (II) Kleine Anfrage Nr. 36/2017 von Herrn Markus Pöstinger und Frau Dorle Olszewski von der Gruppe Piraten

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Stadtteilrat Dulsberg gibt es Überlegungen in Bezug auf einen Fußweg am Osterbekkanal auf der in Drucksache 20-3928 angesprochenen Fläche parallel zum Alten Teichweg und zwischen Krausestraße und Elsässer Straße. Diese Überlegungen beziehen sich nicht auf die im Bebauungsplan "Dulsberg 1" als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche, sondern auf die dem Anschein nach als "Versorgungsfläche und andere Fläche öffentlicher Nutzung" ausgewiesene Fläche direkt benachbart zum Osterbekkanal.

Zur Antwort der Verwaltung in der oben angeführten Drucksache auf unsere Kleine Anfrage haben wir zur Konkretisierung daher noch ein paar ergänzende Fragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Wurde die Nutzung der Flächen außerhalb des im Bebauungsplan "Dulsberg 1" als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereichs direkt benachbart zum Osterbekkanal im Zuge der in Drucksache 20-3928 aufgeführten Genehmigungen erlaubt, oder wurde dies in gesonderten Genehmigungen gestattet?

Flurstück 6652: Für die Fläche wurde eine widerrufliche Baugenehmigung erteilt.

Flurstück 6210: Hierfür liegen keine Bau-bzw. Nutzungsgenehmigungen vor. Ob Regelungen über Pachtverträge getroffen wurden, ist beim Bezirksamt nicht bekannt.

  1. Wie stellt sich die Grundstücksaufteilung der Fläche zwischen Osterbekkanal, Alter Teichweg, Krausestraße und Elsässer Straße dar (a)? Unterstützt diese die Überlegungen im Stadtteilrat in Bezug auf einen Fußweg direkt am Osterbekkanal (b)?

a) Das Bezirksamt Hamburg-Nord verweist auf die Liegenschaftskarten (Flurkarte) für die

Aufteilung von Grundstücken (siehe Anlage).

b) Hierzu hat das Bezirksamt bislang keine Überlegungen angestellt.

werden.

  1. Ist die Nutzung der entsprechenden Flächen (aktuell zumeist als Parkraum für die benachbarten Gewerbebetriebe) zeitlich befristet? Bitte für die in der Antwort der Verwaltung zu Frage 2a) in der oben angeführten Drucksache benannten Belegenheiten einzeln aufführen.

Flurstück 6652: Für die Fläche wurde eine widerrufliche Baugenehmigung erteilt.

Flurstück 6210: hierfür liegen keine Bau-bzw. Nutzungsgenehmigungen vor. Ob Regelungen über Pachtverträge getroffen wurden, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

  1. Ist die Gestaltungsmöglichkeit seitens des Bezirks für die Fläche direkt benachbart zum Osterbekkanal vor dem Hintergrund der Antwort auf die Fragen (2) und (3) zurückholbar(a), und ist eine Nutzung der Fläche für einen Fußweg direkt am Kanal gemäß der Überlegungen im Stadtteilrat Dulsberg denkbar (b)? Wenn nein, warum nicht (c)?

a) Ja, für das Flurstück 6652 kann der Widerruf ausgesprochen werden.

Für das Flurstück 6210 kann diese Frage seitens WBZ 2 nicht beantwortet werden.

b und c) Dies kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.

07.03.2017

Harald Rösler

Anhänge

Flurkarte; Kleine Anfrage Nr. 36/2017

Lokalisation Beta
Elsässer Straße Alter Teichweg Krausestraße

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Themen Beta

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