21-1630

Curschmannstraße Ecke Lehmweg:
Fußgängerampel für Fahrradfahrer nicht sichtbar
Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2020
02.11.2020
Sachverhalt


 

Die Curschmannstraße ist eine Einbahnstraße, die von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden darf. Am Anfang der Curschmannstraße, angrenzend zum Lehmweg, gibt es eine Fußgängerampel. Radfahrer, die die Curschmannstraße ‚gegen‘ die Einbahnstraße in Richtung Lehmweg fahren, können nicht sehen, ob die Fußgängerampel auf grün oder rot steht.

Petitum/Beschluss

1. Das LSBG wird gebeten, zu prüfen, ob und wie die Situation für Fahrradfahrer an der beschriebenen Stelle verbessert werden kann.

2. Die Maßnahmen zur Verbesserung sollen umgesetzt werden.