22-1479.1

Bürgervertrag Poppenbüttel: Wofür wurden die zusätzlichen Grundsteuereinnahmen aus dem Bau der Siedlung Poppenbütteler Berg tatsächlich verwendet? Auskunftsersuchen vom 30.04.2025

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Als Bürgerschafts-Drucksache 21-5231 wurde der sog. Bürgervertrag Poppenbüttel veröffentlicht, der am 19. Juli 2016 vereinbart wurde.

Hierin heißt es unter der Nummer 23:

Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des Programms „Natur-Cent“r Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 03.06.2025

1) Wie hoch waren die zusätzlichen hrlichen Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg 2022 bis 2024?

2) Wie hoch sind die jährlichen zusätzlichen Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg ab 2025?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Die Berechnung des Naturcents erfolgt entsprechend der Drs. 21/7294 durch die BUKEA auf Grundlage einer pauschalierten Berechnung der durchschnittlichen Grundsteuer. Für den Poppenbütteler Berg wurde ein Grundsteueraufkommen in Höhe von 201.484,80 Euro jährlich berechnet. Das Grundsteueraufkommen wird nur einmalig ermittelt und dann fortgeschrieben. Es beträgt daher auch für die Jahre ab 2025 201.484,80 Euro jährlich.

3) Wofür wurden die zusätzlichen Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg in 2022, 2023 und 2024 konkret in Poppenbüttel verwendet?

4) Wofür werden die zusätzlichen Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg in 2025 konkret in Poppenbüttel verwendet?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Die Naturcent Regelung sieht ausdrücklich eine gesamtstädtisch ausgerichtete Aufwertung in Grün- und Erholungsanlagen vor. Alle Bezirksämter, unabhängig vom jeweiligen Zufluss in das Sondervermögen, können Maßnahmen einreichen, die den Zielen des Naturcents entsprechen.

Der Naturcent soll in Grün- und Erholungsanlagen so eingesetzt werden, dass deren ökologischer Wert steigt und sie gleichzeitig in ihrer Funktions- und Leistungsfähigkeit als Flächen für die Erholung der Hamburger Bevölkerung gestärkt werden. Die BUKEA prüft und bewilligt diese Maßnahmen.

Dem Bezirksamt steht es selbstverständlich Frei, entsprechende Maßnahmen ortsnah im in der Fragestellung genannten Gebiet zu beantragen.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Poppenbütteler Berg Poppenbüttel

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