21-3408

Bürgerbegehren „Bürgerinitiative Neue TaLa – Platz für alle“: Angepasster Zeitplan für möglichen Bürgerentscheid

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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03.05.2022
Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-3089 hat das Bezirksamt über den weiteren Ablauf des am 28.10.2021 zu Stande gekommenen Bürgerbegehren „rgerinitiative Neue TaLa Platz für alle“ informiert.

In der Sitzung am 24.03.2022 hat die Bezirksversammlung eine Aussetzung der Einigungsfrist um weitere drei Monate für das rgerbegehren beschlossen.

 

Daraus ergeben sich die folgenden neuen Fristen:

 

Die Einigungsfrist mit der Bezirksversammlung endet am 28.06.2022.

 

Gemäß § 7 Absatz 4 BezAbstDurchfG kann die Bezirksversammlung eine eigene Vorlage  r den Bürgerentscheid einbringen. Die Initiativen können innerhalb von zwei Monaten nach der Feststellung des Zustandekommens eine überarbeitete Fassung ihres Bürgerbegehrens einreichen, die in der überarbeiteten Fassung den Grundcharakter, die Zulässigkeit und die Zielsetzung des Anliegens nicht berühren darf.

 

Nach der Fristverlängerung läuft die Frist für eine eigene Vorlage der Bezirksversammlung und eine Überarbeitung der Vorlage durch die jeweilige Initiative am 28.06.2022 ab. 

 

Gemäß § 8 Absatz 4 BezAbstDurchfG erhalten die Abstimmungsberechtigten zusammen mit den Briefabstimmungsunterlagen ein Informationsheft, in dem die Bezirksversammlung und die Initiative im gleichen Umfang ihre Argumente darlegen (§ 32 Absatz 8 Satz 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)). Die Bezirksversammlung kann als Ganze oder nach Fraktionen getrennt Stellung nehmen.

 

Die Text- und Gestaltungsvorlagen sind spätestens zwei Monate vor dem festgesetzten Abstimmungstag beim Bezirksamt durch die Bezirksversammlung bzw. die Fraktionen und den jeweiligen Initiativen einzureichen (§ 8 Absatz 4 Satz 1 BezAbstDurchfG). Gemäß den aktuellen Fristen wäre ein Bürgerentscheid vor Ablauf des 28.08.2022 durchzuführen.

Die Bezirksabstimmungsleitung beabsichtigt, wie bei vorangegangenen Bürgerentscheiden praktiziert, den letzten Donnerstag vor Ablauf der Frist, das wäre der 25.08.2022, als Abstimmungstag festzusetzen. Mit dieser Festsetzung ergäbe sich für die Bezirksversammlung und die Initiativen der 25.06.2022 als Frist für die Einreichung der jeweiligen Beiträge zum Informationsheft.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Keine