22-1008

Bürger*innenbeteiligung stärken – das Bürger*innenbudget weiterführen Antrag der GRÜNE-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Ö 6.2

Sachverhalt

Am 16.09.2021 hatte die Bezirksversammlung die Einrichtung eines Bürger*innenbudgets für den Zeitraum bis Juni 2024 beschlossen. Die Förderperiode wurde um ein Jahr verlängert und läuft nun am 30. Juni 2025 aus. Das Bürger*innenbudget richtet sich vor allem an Engagierte, die nicht in Vereinen oder Initiativen organisiert sind. Es unterstützt zum Beispiel rger*innen, die ein Straßenfest in ihrer Nachbarschaft organisieren wollen. Besonders vorteilhaft ist, dass durch die Ausgliederung der Durchführung des Förderverfahrens an die Freiwilligenagentur für die Antragstellenden nur wenig Bürokratie zu bewältigen ist. Das senkt die Hemmschwelle, sich zu engagieren und entlastet die Bezirksverwaltung.

Nach einer längeren Startphase hat sich das unbürokratische Förderinstrument Bürger*innenbudget inzwischen gut etabliert und wird rege genutzt. So konnten inzwischen viele großartige Projekte in unserem Bezirk durch das Bürger*innenbudget realisiert werden. Das dient dem Gemeinwohl und fördert bürgerschaftliches Engagement. Es verbindet die Menschen in ihren Quartieren und kann so für ein besseres Miteinander sorgen.

Im für Soziales zuständigen Ausschuss informiert das Bezirksamt regelmäßig über die geförderten Projekte und den Stand der Dinge.

Um das Instrument des Bürger*innenbudgets fortzuführen und sowohl für die mit der Verwaltung beauftragte Freiwilligenagentur als auch für interessierte Bürger*innen eine höhere Verlässlichkeit zu erreichen, sollte ein längerer Förderzeitraum beschlossen werden. Wenn die Laufzeit zudem auf das Jahresende verlegt würde, könnte vermieden werden, mitten in der Saison von Nachbarschaftsfesten und anderen nachbarschaftlichen Outdoor-Aktivitäten Unsicherheit über die Fortführung dieser Fördermöglichkeit zu verbreiten.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das rger*innenbudget wird zu den gleichen rderkriterien für die Förderperiode 01.07.2025 bis 31.12.2027 fortgeführt.
  2. Auf Antrag können weiterhin stadtteilbezogene Projekte von Bürger*innen in Höhe von jeweils maximal 1.500,- Euro finanziert werden. Pro Kalenderjahr sollen dabei nicht mehr als 15.000,- € vergeben werden.
  3. r Verwaltung und Bewerbung des Budgets erhält die Freiwilligenagentur Nordhrlich 5.000 €.
  4. Aus bezirklichen Mitteln wird somit ein Gesamtbudget von 50.000,- €r die Dauer von zweieinhalb Jahren bereitgestellt.
  5. Das Bezirksamt wird gebeten, dafür bevorzugt den Quartiersfonds, nötigenfalls aber auch andere bezirkliche Mitteln heranzuziehen.
  6. Im r Soziales zuständigen Ausschuss wird weiterhin regelmäßig über den Mittelstand und die Projekte berichtet.

Für die GRÜNE Fraktion

Timo B. Kranz

Nadja Grichisch

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