Bezirksverwaltungsreform: Stärkung der Attraktivität des Bezirksmandats für Menschen in anspruchsvollen aber zeitlich begrenzten Lebensphasen Stellungnahme der Finanzbehörde
Die Mitglieder der Bezirksversammlungen üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Arbeitsleben, Ausbildungsphasen und Familiengründungsphasen wird es zunehmend anspruchsvoller, Menschen zu finden, die es gewährleisten können, für die Dauer von fünf Jahren zuverlässig und regelmäßig ein bezirkspolitisches Mandat auszuüben. Häufig sehen sich insbesondere junge Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen oder auch Frauen in ihren Familiengründungsphasen mit der Frage konfrontiert, ob eine Mandatsausübung überhaupt Platz in ihrem Leben finden kann. Für eine lebendige Bezirkspolitik ist es notwendig, dass Menschen aus verschiedenen Lebensphasen, mit unterschiedlichen persönlichen Hintergründen und Sichtweisen in der Bezirksversammlung vertreten sind, um eine möglichst breite Interessenvertretung sicherzustellen. Insofern bietet es sich an, den jetzt begonnenen Prozess zur Reform der Bezirksverwaltung zugleich zu nutzen, um nochmals Maßnahmen zu identifizieren, die die Ausübung des Mandats attraktiver machen. Denn die Bezirksversammlungen sind ein wichtiger Bestandteil der Bezirksverwaltung. Neben faktischen Maßnahmen soll dabei auch geprüft werden, ob es möglich ist, das Bezirksverwaltungsgesetz oder andere Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass in anspruchsvollen Lebensphasen (z. B. Schwangerschaft und die Zeit kurz nach der Geburt des Kindes) eine Stimmabgabe durch ein einzelnes Mitglied der Bezirksversammlung auch digital möglich ist (so wie es derzeit auch schon bei Ausschusssitzungen praktiziert wird, die vollständig digital tagen) oder ob es unter bestimmten Bedingungen und Achtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ggf. möglich wäre, die eigene Stimme in anderer Weise als höchstpersönlich abzugeben.
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:
Die Präsidentin der Bezirksversammlung sowie die Bezirksamtsleitung mögen sich jeweils oder gemeinschaftlich im Rahmen des derzeit laufenden Bezirksverwaltungsreformprozesses gegenüber der zuständigen Bezirksbehörde dafür einsetzen, dass
Für die SPD-Fraktion: Tina Winter
Für die CDU-Fraktion: Martin Fischer
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Finanzbehörde dankt für die aufgeführten inhaltlichen Impulse und Hinweise.
Die Planung der Bezirksverwaltungsreform und ihre inhaltliche Ausgestaltung sind noch nicht abgeschlossen Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird die inhaltlichen Impulse der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zur Steigerung der Attraktivität des Bezirksmandats für Menschen in anspruchsvollen aber zeitlich begrenzten Lebensphasen im weiteren Reformprozess ergebnisoffen und zielgerichtet prüfen.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke hat bereits mit den Bezirksamtsleitungen in einem gemeinsamen Strategieprozess erste Leitplanken für eine weitere Modernisierung der Hamburger Bezirksverwaltung erarbeitet. Übergeordnetes Ziel ist es, die bezirklichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger künftig noch digitaler, bürgernäher und schneller anbieten zu können und gleichzeitig die verwaltungsinterne Zusammenarbeit effizienter zu gestalten. Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen eine Modernisierung und Optimierung, u.a. von Organisationsstrukturen und Rechtsvorschriften sowie die Vereinfachung von Prozessen sowie eine Vertiefung der Bürgerbeteiligung vor Ort. Darüber hinaus sollen die Bezirksämter nach diesen Überlegungen durch größere Ressourcenverantwortung und Budgetrechte gestärkt werden und damit auch stärkere Verantwortung für die zielführende Verteilung den Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel übernehmen können. Zudem wird in dem Eckpunktepapier vorgeschlagen, die Bezirksämter in den Bereichen, in denen sie bereits jetzt Gestaltungsspielräume haben - wie bei der örtlichen Bau- und Verkehrsplanung sowie der Sozialraumentwicklung - zu stärken.
Die Bezirksversammlungen sind wichtige und bewährte Garanten für die bürgerliche Mitwirkung an der Verwaltung auf örtlicher Ebene. Sie werden an dem weiteren Reformprozess beteiligt, insbesondere im Rahmen über die etablierten gesetzlichen Beteiligungsformate des Bezirksverwaltungsgesetzes.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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