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Bezirksverwaltungsreform: Stärkung der Attraktivität des Bezirksmandats für Menschen in anspruchsvollen aber zeitlich begrenzten Lebensphasen Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 07.07.2026 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Die Mitglieder der Bezirksversammlungen üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Arbeitsleben, Ausbildungsphasen und Familiengründungsphasen wird es zunehmend anspruchsvoller, Menschen zu finden, die es gewährleisten können, für die Dauer von fünf Jahren zuverlässig und regelmäßig ein bezirkspolitisches Mandat auszuüben. Häufig sehen sich insbesondere junge Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen oder auch Frauen in ihren Familiengründungsphasen mit der Frage konfrontiert, ob eine Mandatsausübung überhaupt Platz in ihrem Leben finden kann. Für eine lebendige Bezirkspolitik ist es notwendig, dass Menschen aus verschiedenen Lebensphasen, mit unterschiedlichen persönlichen Hintergründen und Sichtweisen in der Bezirksversammlung vertreten sind, um eine möglichst breite Interessenvertretung sicherzustellen. Insofern bietet es sich an, den jetzt begonnenen Prozess zur Reform der Bezirksverwaltung zugleich zu nutzen, um nochmals Maßnahmen zu identifizieren, die die Ausübung des Mandats attraktiver machen. Denn die Bezirksversammlungen sind ein wichtiger Bestandteil der Bezirksverwaltung. Neben faktischen Maßnahmen soll dabei auch geprüft werden, ob es möglich ist, das Bezirksverwaltungsgesetz oder andere Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass in anspruchsvollen Lebensphasen (z. B. Schwangerschaft und die Zeit kurz nach der Geburt des Kindes) eine Stimmabgabe durch ein einzelnes Mitglied der Bezirksversammlung auch digital möglich ist (so wie es derzeit auch schon bei Ausschusssitzungen praktiziert wird, die vollständig digital tagen) oder ob es unter bestimmten Bedingungen und Achtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ggf. möglich wäre, die eigene Stimme in anderer Weise als höchstpersönlich abzugeben.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:

Die Präsidentin der Bezirksversammlung sowie die Bezirksamtsleitung mögen sich jeweils oder gemeinschaftlich im Rahmen des derzeit laufenden Bezirksverwaltungsreformprozesses gegenüber der zuständigen Bezirksbehörde dafür einsetzen, dass

  1. nochmals umfassend geprüft wird, ob und in welcher Form das bezirkspolitische Mandat und dessen Ausübung attraktiver gestaltet werden kann und aufbauend auf der Prüfung entsprechende Vorschläge im Rahmen der Diskussion zu unterbreiten.
  2. Insbesondere soll geprüft werden, ob es im Rahmen geltender verfassungsrechtlicher Vorgaben möglich ist, das Bezirksverwaltungsgesetz und/oder andere Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass eine Abgabe der Stimme durch ein Mitglied der Bezirksversammlung grundsätzlich oder unter bestimmten Bedingungen in den Sitzungen zeitlich befristet möglich ist, ohne selbst (auch nicht digital) oder nur digital anwesend zu sein. Hierbei sollen die Erfahrungen aus den derzeit bereits durchgeführten Online-Ausschusssitzungen berücksichtigt werden. Ein besonderer Fokus soll bei der Prüfung auf die Situation schwangerer Frauen oder Eltern kurz nach der Geburt des Kindes (Orientierung: z. B. Fristen im Mutterschutzgesetz) gelegt werden.
  3. Dem Hauptausschuss ist über das Ergebnis der Prüfung bis Ende des Jahres 2026 zu berichten.

r die SPD-Fraktion: Tina Winter

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.07.2026
Ö 4.2
Anhänge

Keine

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