Bewohnern des Lämmersieth und der Sonderburger Straße Ausfahrt aus ihrem Quartier ermöglichen Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Letzte Beratung: 30.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 9.2
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung
am 13.05.2024 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Die zuständigen Stellen werden gebeten dafür zu sorgen, dass die Bewohner*innen des Quartiers Lämmersieth und Sonderburger Straße in einer dem Stadtverkehr üblichen Weise das Quartier verlassen können. Dazu sollen folgende Lösungen ausgeführt werden:
Begründung:
Im Lämmersieth und der Sonderburger Straße nördlich des Ringes 2 wurden etliche neue Wohnungen gebaut. Die Straßenführung endet als Sackgasse in einem Wendehammer, d.h. die Bewohner*innen können die Straße nur über den Ring 2 verlassen. Nach Angaben der Polizei hat es hier schon einige Unfälle gegeben, so dass für den Lämmersieth ein Rechtsabbiegegebot angeordnet wurde. Neben der Schwierigkeit, dass die Menschen dort mit ihrem Fahrzeug weder in den weiteren Verlauf des Lämmersieths noch nach links in die Habichtstraße einbiegen können, ist auf der nach rechts angeordneten Abbiegeverbindung durch die Neuordnung des Verkehrsflusses zum Bau der U5 das Abbiegen oft nicht möglich, weil die Habichtstraße völlig verstopft ist. Bei einem Rotlicht der Signalanlage für Fußgänger*innen ist die Ausfahrt aufgrund der in der Schlange auf ein grünes Signal wartenden Fahrzeuge meistens nicht frei. Die Situation wird sich nach der Eröffnung des Sportzentrums des SC Urania durch parkende Fahrzeuge der Sportler und deren Mannschaftsfahrzeugen noch verschärfen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Für die Einrichtung einer Vollsignalisierung sind am Knotenpunkt Habichtstraße/Lämmersieth voraussichtlich umfassende bauliche Eingriffe erforderlich bzw. ist eine umfangreichere Umgestaltung des Knotenpunktes nötig. Diese muss vor Beginn der LSA-Planung durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) oder alternativ durch das Bezirksamt selbst erfolgen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beabsichtigt, den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) mit der Prüfung dieses Knotens und der Erarbeitung einer möglichen Vollsignalisierung zu beauftragen.
Maßnahmen bzw. Planungen in diesem Bereich sind in den aktuellen Bauprogrammen bisher nicht enthalten und vorgesehen. Aufgrund der Vielzahl prioritärer Maßnahmen und der für die Planung und Umsetzung weiterer Maßnahmen nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten kann für weitere Maßnahmen derzeit keine zeitliche Perspektive in Aussicht gestellt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.